Klöckner & Co SE
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Klöckner & Co SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
|
Hauptversammlung Klöckner & Co SE |
|
Telefax: +49 89 2070 37951 |
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie zudem auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen.
Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.
Die erstmalige Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann bis zum 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE |
|
Telefax: +49 89 2070 37951 |
oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
erfolgen.
Über unseren Hauptversammlungs-Online-Service können Sie Ihre Weisungen – wenn gewünscht – noch bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen Hauptversammlung ändern.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.
Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl
Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.
Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung:
Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
im Internet abrufbar.
Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
erfolgen.
Erstmalige Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE |
|
Telefax: +49 89 2070 37951 |
bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
erfolgen.
Die Änderung der Briefwahlstimmen kann bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe per Briefwahl die betreffenden Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können sich der Briefwahl bedienen.
Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG (Gegen-)Anträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten:
Klöckner & Co SE |
|
Telefax: +49 203 57900 2116 |
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sind.
Entsprechende (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 COVID-19-Gesetz
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Klöckner & Co SE |
Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht werden.
Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Sonntag, 17. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), der Gesellschaft ausschließlich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
einreichen.
Der Vorstand ist nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu beantworten. Er kann nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet; er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen in der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 im Wege elektronischer Kommunikation über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden.
Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur virtuellen Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen sind über die Internetseite
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
zugänglich.
Übertragung der virtuellen Hauptversammlung
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 20. Mai 2020 ab 10:30 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über unseren Hauptversammlungs-Online-Service unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
übertragen. Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden zusätzlich live in Bild und Ton öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
übertragen. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden letztgenannte Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung daher 99.750.000.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Klöckner & Co SE verarbeitet diese Daten im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen Hauptversammlung:
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
Sollten Sie einen Vertreter bevollmächtigen, bitten wir Sie, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.
Duisburg, im April 2020
Klöckner & Co SE
Der Vorstand