IVG Immobilien Management REIT-AG
Bonn
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0TGPS International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0TGPS5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der IVG Immobilien Management REIT-AG ein,
die am Donnerstag, 20. Dezember 2012, um 10.00 Uhr MEZ, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zanderstraße 5, 53177 Bonn, stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der IVG Immobilien Management REIT-AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses für das am 30. Juni 2012 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts
der IVG Immobilien Management REIT-AG für das am 30. Juni 2012 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2012 sowie Vorlage der nachstehend
genannten Unterlagen.
Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:
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vom Aufsichtsrat gebilligter und damit festgestellter Jahresabschluss der IVG Immobilien Management REIT-AG zum 30. Juni 2012
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Lagebericht der IVG Immobilien Management REIT-AG
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vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss der IVG Immobilien Management REIT-AG zum 30. Juni 2012
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Konzernlagebericht der IVG Immobilien Management REIT-AG
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Bericht des Aufsichtsrats
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Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich
vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einzuberufen hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013 sowie Wahl des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 31. Dezember 2012
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen.
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b) |
Gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der den Halbjahresfinanzbericht betrifft, kann der verkürzte Abschluss
und der Zwischenlagebericht einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen werden. Die Vorschriften
über die Bestellung des Abschlussprüfers sind auf die prüferische Durchsicht entsprechend anzuwenden.
Der Gesellschaft soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine prüferische Durchsicht gemäß § 37w Abs. 5 WpHG durchzuführen,
ohne dazu verpflichtet zu sein. Mit dieser Maßgabe schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts zum 31. Dezember 2012 zu wählen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 15.000.000,- EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt
in 15.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft in der
Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 15.000.000 beträgt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung somit 15.000.000.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden
und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sein. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der
am Ende des 13.12.2012 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 13.12.2012, 24.00 Uhr MEZ, entweder unter der Anschrift:
IVG Immobilien Management REIT-AG Vorstand Corporate Office Zanderstraße 5 53177 Bonn
oder per Telefax: 0228/844 338
oder per E-Mail: ivghv2012@ivg.de
zugehen.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Anträge auf Umschreibung im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 12.12.2012 bis zum Ende der Hauptversammlung
am 20.12.2012 zugehen, werden im Aktienregister erst mit Wirkung nach dieser Hauptversammlung vollzogen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter
Anmeldung über ihre Aktien gemäß der Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und
Stimmrecht in dieser Hauptversammlung ist jedoch der im Aktienregister eingetragene Bestand am Ende des 13.12.2012, dem der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung am 20.12.2012 entsprechen wird.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte
Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular,
das sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ivg-reit.de/hauptversammlung-2012/
verfügbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung
kann der Nachweis per E-Mail an die Gesellschaft (ivghv2012@ivg.de) übermittelt werden.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten
zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach
Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen von der Vollmachtserteilung während der
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird – ausschließlich
das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ivg-reit.de/hauptversammlung-2012/
verfügbare Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter
unter Erteilung von Weisungen müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars,
das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird, erteilt werden – bei der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 19.12.2012,
12.00 Uhr MEZ, unter der nachstehend genannten Adresse der IVG Immobilien Management REIT-AG eingehen:
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IVG Immobilien Management REIT-AG Corporate Office Zanderstraße 5 53177 Bonn oder per Telefax: +49 (0) 228 / 844-338 oder per E-Mail: ivghv2012@ivg.de
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Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Gem. § 124a AktG sind die Einberufung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ivg-reit.de/hauptversammlung-2012/
zugänglich.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,- Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft (IVG Immobilien Management REIT-AG, Vorstand, Corporate Office, Zanderstraße 5, 53177 Bonn oder – falls in
die Schriftform ersetzender elektronischer Form im Sinne von § 126a Abs. 1 BGB übersandt wird – unter: ivghv2012@ivg.de) zu
richten, muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit
Montag, 19.11.2012, 24.00 Uhr MEZ. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung, also spätestens seit Donnerstag, dem 20.09.2012, 0.00 Uhr MESZ, Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung
der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind im Vorfeld der
Hauptversammlung ausschließlich zu richten an:
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IVG Immobilien Management REIT-AG Corporate Office Zanderstraße 5 53177 Bonn oder per Telefax: +49 (0) 228/ 844 – 338 oder per E-Mail: ivghv2012@ivg.de
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Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der genannten Adresse bis zum Mittwoch, 05.12.2012,
24.00 Uhr MEZ zugehen, werden unter der Internetadresse http://www.ivg-reit.de/hauptversammlung-2012/ zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt werden, finden in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn sie dort mündlich gestellt
werden.
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs.
1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, zu Gegenanträgen nach § 126 Abs.
1 AktG und Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und zum Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.ivg-reit.de/hauptversammlung-2012/ zur Verfügung.
Bonn, im November 2012
IVG Immobilien Management REIT-AG
Der Vorstand
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