InTiCa Systems AG
Passau
WKN: 587 484 ISIN: DE0005874846
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Freitag, 17. Juli 2015, 10.30 Uhr im Konferenzzentrum Kohlbruck, Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der InTiCa Systems AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
Die genannten Vorlagen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft www.intica-systems.de zugänglich. Beschlussfassungen
sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der
Hauptversammlung vom 17. Juli 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
a) |
Diplom-Betriebswirt (FH) Werner Paletschek, Fürstenzell, Geschäftsführer der OWP Brillen GmbH in Passau,
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b) |
Diplom-Betriebswirt (FH) Christian Fürst, Thyrnau, Geschäftsführender Gesellschafter der Z.I.E.L. Management Consulting GmbH
in Thyrnau,
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c) |
Diplom-Betriebswirt (WA) Udo Zimmer, Burbach-Wahlbach, Geschäftsführer der Top-Werk GmbH in Burbach-Wahlbach,
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für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Über die Besetzung der einzelnen Sitze im Aufsichtsrat wird jeweils getrennt abgestimmt, womit einer Empfehlung in Ziffer
5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wird.
Herr Fürst ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Electrovac Hacht und Huber GmbH in Salzweg sowie Mitglied des Beirats der
Eberspächer Gruppe GmbH & Co. KG in Esslingen. Die Herren Paletschek und Zimmer gehören keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen an.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung die vorgeschlagenen Herren zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wählt, ist vorgesehen,
Herrn Paletschek in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer
für den Einzelabschluss und den Konzernabschluss zu wählen.
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ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen
ist an den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten, und zwar per Post oder per Boten (Spitalhofstraße 94, 94032 Passau),
per Telefax (0851/9 66 92 15) oder per E-Mail (investor.relations@intica-systems.de) und muss – ohne Berücksichtigung des
Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag,
16. Juni 2015 eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber
der Aktien ist/sind.
ANTRÄGE VON AKTIONÄREN
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation an InTiCa Systems
AG, Vorstand, Spitalhofstraße 94, 94032 Passau, Telefax: 0851/9 66 92 15 oder E-Mail: investor.relations@intica-systems.de.
Gegenanträge, die – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Donnerstag, 2. Juli 2015, bei der Gesellschaft eingehen und die Voraussetzungen des §
126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden im Internet unter www.intica-systems.de veröffentlicht.
AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein Stimmrecht gewähren.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher
oder englischer Sprache sowie in Textform (§ 126 b BGB) übermitteln:
InTiCa Systems AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 4 21 36 03-1 53
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, 26. Juni 2015, 00.00 Uhr, beziehen
und zusammen mit der Anmeldung spätestens am Freitag, 10. Juli 2015, eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und
den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des genannten Nachweises
zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst
an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch
einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich
bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die
Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben die Eintrittskarte
des von ihnen vertretenen Aktionärs sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die Textform (§ 126 b BGB) ausreicht; die
Vollmacht kann auch per E-Mail an g.meindl@intica-systems.de übermittelt werden. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte
beigefügt und können auch bei der Gesellschaft angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung,
zur Ausübung des Frage- und Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und übt im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe
das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutigen Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten
Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
Passau, im Juni 2015
Der Vorstand
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