HORUS AG
Köln
– Wertpapier-Kenn-Nr. 520 412 –
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Dienstag, den 26. August 2014 um 14:00 Uhr
im ‘Haus am See’, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen keine Bewirtung bereitstellt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 253.565,32 in voller Höhe
in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013
Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung.
Der Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrags. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft. Die Höhe der Vergütung
ist von der Hauptversammlung jährlich neu zu beschließen, wobei ein gestiegenes Geschäftsvolumen angemessen zu berücksichtigen
ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Höhe der Vergütung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtratsmitglieder
wie folgt zu beschließen:
Jedes im Geschäftsjahr 2013 amtierende Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 3.000,00 p.a., der
Vorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Hat die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht im ganzen Geschäftsjahr 2013
bestanden, wird die Vergütung pro rata temporis gewährt, d.h. anteilig, entsprechend der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds
im Geschäftsjahr 2013. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
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OFM Oebel Fröhlich Michels GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Salierring 32 50677 Köln
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zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung unserer Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher
oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 5. August 2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. August 2013 (24:00 Uhr) an nachstehende Adresse zugegangen sein:
HORUS AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA/Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Telefax: 04 21 / 3 60 31 53 E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse, werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB).
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. In diesem Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Anträge und Wahlvorschläge
Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet
unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich
oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Adresse HORUS AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln, Telefax: 0221/213901 eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden
von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter www.horus-ag.de/investor zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Köln, im Juli 2014
HORUS AG
Der Vorstand
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