GROUP Business Software AG
Eisenach
WKN 510450 ISIN DE 0005104509
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 29. August 2012, 10:00 Uhr
im
MesseTurm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main
ein.
T a g e s o r d n u n g
TOP 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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TOP 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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TOP 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
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TOP 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Stuttgart,
Jahnstraße 6, 70597 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen sowie
vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen.
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TOP 5. |
Satzungsänderungen
Auf Basis der Restrukturierungen ist die GROUP Business Software AG nicht mehr zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Aus diesem Grund soll der entsprechende Paragraf der Satzung den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
aa) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:
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Ԥ 21 Jahresabschluss, Lagebericht
(1) Der Vorstand hat in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres – es sei denn, das Gesetz gestattet eine längere Frist –
den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung
gesetzlich vorgeschrieben ist – und die jeweiligen Lageberichte bzw. einen zusammengefassten Lagebericht aufzustellen und
den Abschlussprüfern vorzulegen.’
bb) |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 Absatz 2 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen
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‘(2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist
– und die jeweiligen Lageberichte bzw. einen zusammengefassten Lagebericht des Vorstands und den Vorschlag für die Verwendung
des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen
Bericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorlagen dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss,
so ist dieser festgestellt, billigt er den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – so
ist dieser gebilligt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung
des Konzernabschlusses – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – der Hauptversammlung zu überlassen.’
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Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
GROUP Business Software AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG Kirchstraße 35 73033 Göppingen Telefax 07161-969317 E-Mail: bgross@martinbank.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
GROUP Business Software AG
Investor Relations Hospitalstraße 6 99817 Eisenach Telefax +49 3691 7353-99 E-Mail: ir@de.gbs.com
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, oben genannter Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises
sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären
die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 8. August 2012 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis zum Ablauf des 22. August 2012 zugehen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft
verfügbar ist.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden.
Eisenach, im Juli 2012
Der Vorstand
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