Franconofurt AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0006372626 WKN 637262
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
hiermit zu der am
Montag, den 30. August 2010 um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten (Raum London) der
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4,
60313 Frankfurt stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung 2010
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
1.1. |
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat anstelle
des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Peter G. Heinz
Der Aufsichtsrat der Franconofurt AG besteht nach § 6 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung
zu wählen sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied Herr Peter G. Heinz,
der für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung gewählt worden
war, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt,
hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 29. August 2010 niedergelegt.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers
eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für die restliche
Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Jeweils mit Schreiben vom 20. Juli 2010 haben die Aktionäre Lesire
AG, Frankfurt am Main, die 1.850.000 Aktien hält (ca. 22,98 % der
Aktien), und Herr Albrecht von Witzleben, der über 201.250 Aktien
(2,5 % der Aktien) hält, vorgeschlagen, Herrn Christian Wolf, Dipl.-Betriebswirt,
Frankfurt am Main, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schließt sich dem Wahlvorschlag
an.
Die antragstellenden Aktionäre und der Aufsichtsrat schlagen vor,
anstelle des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Peter G.
Heinz, Herrn Christian Wolf, Dipl.-Betriebswirt, Frankfurt am Main,
für die verbleibende Amtszeit von Peter G. Heinz, d.h. bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2010 Beschluss fasst, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der FranconoWest
AG, Düsseldorf
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Herr Christian Wolf scheidet am 15. August 2010 aus dem Vorstand
der Franconofurt AG aus. Ferner scheidet er aus der Geschäftsführung
der Konzerngesellschaften der Franconofurt AG (Franconofurt Erste
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (vormals MainAcquisition GmbH),
Franconofurt Zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (vormals
MainProperty GmbH), Franconofurt Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH (vormals GlobalProperty GmbH) und FranconoResidence GmbH aus.
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1.2. |
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat anstelle
des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Heinrich Wolf
Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied Herr Dr. Heinrich
Wolf, der für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung gewählt
worden war, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt,
hat sein Aufsichtsratsmandat am 30. Juni 2010 mit sofortiger Wirkung
niedergelegt. An seine Stelle wurde durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt am Main vom 19. Juli 2010 Herr Carsten Siegert mit sofortiger
Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der Franconofurt AG bestellt.
Gemäß § 104 Abs. 5 AktG erlischt das Amt der gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieder in jedem Fall, sobald der Mangel behoben ist,
also insbesondere mit der hier vorgesehenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
durch die Hauptversammlung.
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers
eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für die restliche
Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Carsten Siegert, Immobilienkaufmann,
Frankfurt am Main, für die verbleibende Amtszeit von Herrn Dr. Heinrich
Wolf, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2010 Beschluss fasst, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen.
Herr Carsten Siegert ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
der Gesellschaft nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
oder von vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
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II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 7 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf
des 23.08.2010 bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung bezeichneten
Stelle in Textform in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet
haben. Der Aktienbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden
Instituts nachzuweisen, die sich auf den Beginn des 09.08.2010, 00:00
Uhr zu beziehen hat.
Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über
das depotführende Institut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung
ausfüllt und an das depotführende Institut zurückschickt. Das depotführende
Institut wird dann diese Anmeldung bei der Gesellschaft unter folgender
Anschrift einreichen:
Franconofurt AG c/o BNP Paribas Securities Services S.A. Zweigniederlassung Frankfurt am Main Grüneburgweg 14 60322
Frankfurt am Main Fax: +49 (0)69 1520 5277 E-Mail: frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar
keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden,
eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat
der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Nach Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten
Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden
Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung
und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst
an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte,
zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen können. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige
Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten oder durch
den Aktionär erforderlich. Die Bevollmächtigung zur Ausübung des Stimmrechts,
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und ein
eventueller Widerruf der Vollmacht bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG
der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 9 sowie
in § 135 Abs. 12 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen oder
Institutionen erteilt wird. In diesen Fällen richtet sich die Bevollmächtigung
nach § 135 AktG.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Bevollmächtigung
bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene
unverbindliche Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.franconofurt.de abrufbare unverbindliche Vollmachtsformular
zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen
auch von der Gesellschaft übersandt.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere, mit diesen
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Personen
oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen.
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis per E-Mail
unter hv@ubj.de an die Gesellschaft übermitteln.
Wir bieten unseren Aktionären als besonderen Service an, den von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dem Stimmrechtsvertreter
müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen
mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 27. August
2010 (24:00 Uhr) – Eingangsdatum bei der Gesellschaft – an die folgende
Anschrift zu senden:
Franconofurt AG Investor Relations – aoHV 2010 Rossmarkt
11 60311 Frankfurt am Main Fax: +49 (0)69 920 374 101 E-Mail: hv@ubj.de
Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten
der Tagesordnung
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen (dies entspricht
500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten:
Franconofurt AG Vorstand Rossmarkt 11 60311 Frankfurt
am Main Fax: +49 (0)69 920 374 101 E-Mail: wassmann@franconofurt.de
Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse
spätestens mit Ablauf des 30. Juli 2010 (24:00 Uhr) zugegangen sein.
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag
der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126
Abs. 1 AktG und etwaiger Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich
zu richten an:
Franconofurt AG Investor Relations – aoHV 2010 Rossmarkt
11 60311 Frankfurt am Main Fax: +49 (0)69 920 374 101 E-Mail: wassmann@franconofurt.de
Mitteilungspflichtige, unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge
werden auf der Website der Gesellschaft unter www.franconofurt.de
zugänglich gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
veröffentlicht.
Dabei werden die bis zum 15. August 2010 bis 24:00 Uhr bei der
oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge
zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden
sich unter der Internetadresse www.franconofurt.de.
Datum der Bekanntmachung
Die Einladung zur Hauptversammlung am 30. August 2010 ist durch
Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger
am 23. Juli 2010 bekannt gemacht worden.
Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 8.050.000,00.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.050.000 nennwertlose
Stückaktien mit insgesamt 8.050.000 Stimmrechten. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung
130.844 eigene Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen Regelung
keine Stimmrechte zustehen. Die Anzahl der gehaltenen eigenen Aktien
kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern.
Frankfurt am Main, im Juli 2010
Franconofurt AG
Der Vorstand
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