FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Lechwiesenstr. 9, 86899 Landsberg
WKN 577410/ISIN DE0005774103
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 20. Februar 2014 um 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Lazarettstraße 33, 80636 München
(U-Bahn-Linie U1, Station Maillinger Straße, Ausgang Lazarettstraße, ca. 500 Meter immer der Beschilderung ‘Deutsches Herzzentrum’ folgen)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2013 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, sowie des
gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2013 und den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012/2013.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2012/2013
in Höhe von EUR 2.438.451,18 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je Stückaktie auf das Grundkapital vom 30. Juni 2013
von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und EUR 960.979,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
|
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014.
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Metropol Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
|
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. Januar 2014
(0.00 Uhr – Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
spätestens mit Ablauf des 13. Februar 2014 zugehen. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären ausüben zu lassen.
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.954.943,00 und ist eingeteilt
in 2.954.943 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum
Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt
zu diesem Zeitpunkt 2.954.943 Aktien.
Rechte der Aktionäre
a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 20. Januar 2014, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung
von Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag und dort unter der Schaltfläche Aktie unter
dem Stichpunkt Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft
einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit der 5. Februar 2014, 24:00 Uhr. Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht
nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort)
enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
d) Veröffentlichung
Die Einberufung ist am 10. Januar 2014 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen
Union verbreiten.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter
www.fortec.ag und dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen.
Landsberg, im Januar 2014
Der Vorstand
|