FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
WKN 577410/ISIN DE0005774103
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 16. Februar 2017 um 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., Lazarettstraße 33, 80636 München
(U-Bahn-Linie U1, Station Maillinger Straße, Ausgang Lazarettstraße, ca. 500 Meter immer der Beschilderung ‘Deutsches Herzzentrum’ folgen)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2016 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, sowie des
gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2016 und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015/2016.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2015/2016
in Höhe von EUR 3.741.563,99 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je Stückaktie auf das Grundkapital vom 30. Juni 2016
von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und EUR 1.968.598,19 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die individualisierte Veröffentlichung der Vergütung des Vorstands.
Am 11. August 2005 ist das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht
vor, dass die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen per Hauptversammlungsbeschluss unterbleiben kann. Dieser
Beschluss kann maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren gefasst werden und bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel
des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Die Hauptversammlung vom 15. Dezember 2011 hat beschlossen,
dass die individualisierte Offenlegung der Verstandsvergütung für die 5-Jahresperiode bis Dezember 2016 unterbleiben kann.
Nachdem diese Ermächtigung ausgelaufen ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr vor, für die nächsten 5 Jahre zu beschließen:
Die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 sowie gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5-9 des Handelsgesetzbuches
verlangten Angaben unterbleiben bis zum Ablauf des 16. Februar 2022.
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6. |
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde letztmals im Jahr 2001 erhöht. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass die
Vergütung den inzwischen deutlich gestiegenen Anforderungen an das Amt anzupassen sind. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor § 17 Abs. 2 der Satzung der FORTEC Elektronik AG wie folgt zu ändern:
(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Geschäftsjahr eine Vergütung von Euro 10.000.
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017.
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Metropol Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. Januar 2017
(0.00 Uhr – Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der Adresse:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
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spätestens mit Ablauf des 09. Februar 2017 zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen
der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft entweder auf dem Postweg unter der Adresse:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
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oder elektronisch unter aktie@fortecag.de übermittelt werden.
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.954.943,00 und ist eingeteilt
in 2.954.943 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum
Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt
zu diesem Zeitpunkt 2.954.943 Aktien.
Rechte der Aktionäre
a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 16. Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung
von Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
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b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag und dort unter der Schaltfläche Aktie unter
dem Stichpunkt Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft
einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
übersandt hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist somit der 1. Februar 2017, 24:00 Uhr. Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter
Beruf und Wohnort) und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten) enthalten. Für die Übermittlung von
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG Hauptversammlungsstelle Ismaninger Str. 7 85609 Aschheim
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Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 7) auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
d) Veröffentlichung
Die Einberufung ist am 6. Januar 2016 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter
www.fortec.ag und dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen.
Landsberg, im Januar 2017
Der Vorstand
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