Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909 Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETFHW00622
Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen
und externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft, können wir Sie auch zu unserer diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung nicht persönlich begrüßen.
Grundlage für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ist das am 28. März 2021 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(C-19 AuswBekG) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22. Dezember 2021.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, dem 02. Juni 2022, um 10.00 Uhr
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Weigandufer 49, 12059 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird nach Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter
der Internetadresse
www.fhw-neukoelln.de
in Bild und Ton über das zugangsgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) übertragen (vgl. die näheren Hinweise
nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
1. |
Vorlage
des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
Die vorgenannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB sind vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar.
|
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 4.140.000,00 € zur Zahlung einer
Dividende von 1,80 € je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Alleinvorstand Alf Geßner für dieses Geschäftsjahr
keine Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
|
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Für das Geschäftsjahr 2021 ist die Gesellschaft nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
II) erstmalig verpflichtet, der Hauptversammlung einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zur Beschlussfassung über dessen
Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt II dieser Einladung abgedruckt und ist vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.
|
6. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 02. Juni 2022 endet die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Frank
Rodloff.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes
in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, folgenden Herrn zu wählen:
|
Dr. Frank Rodloff, Berlin
Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei ROLEMA * Rechtsanwälte und Notare, Berlin
Herr Dr. Frank Rodloff ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft:
Walter de Gruyter GmbH, Berlin (Mitglied des fakultativen Beirats)
Lebenslauf
Jahrgang |
1957 |
Studium |
Freie Universität Berlin Jurastudium, Wahlfach Wirtschaftsrecht |
Beruflicher Werdegang
1982 |
Erste juristische Staatsprüfung in Berlin |
1985 |
Zweite juristische Staatsprüfung in Berlin |
1985 – 1987 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin in der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft |
Ab 1987 |
Rechtsanwalt in Berlin, Rolema, Rechtsanwälte und Notare |
1993 |
Promotion mit Dissertation zu einem aktienrechtlichen Thema |
1993 |
Bestellung zum Notar |
Seit 1998 |
Fachanwalt für Steuerrecht |
|
Anwaltliche Tätigkeit im Kapitalmarktrecht |
|
Tätigkeit als Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für |
|
Wertpapierbesitz bis 1999, Mitgliedschaft in der DSW |
Herr Dr. Rodloff ist seit Juni 1997 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln AG und seit September 2016 stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats, ebenso seit März 2022 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
|
|
7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
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II. |
Vergütungsbericht 2021
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 hat den folgenden Inhalt:
|
Vergütungssystem für Organe der Gesellschaft (Vergütungsbericht)
Vorstandsvergütung
Bei der Vorstandsvergütung findet neben der persönlichen Leistung des Alleinvorstands auch die wirtschaftliche Lage, die Perspektive
und der Erfolg des Unternehmens unter Beachtung des Vergleichsumfelds Berücksichtigung. Die Jahresvergütung besteht aus einem
fixen und einem variablen Bestandteil im angestrebten Verhältnis 80 %: 20 %.
Die Höhe der variablen Vergütungsanteile orientiert sich am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg (EBIT) sowie an der Erreichung
jährlich zu vereinbarender individueller Zielsetzungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsanteile sind in ihrer Höhe
limitiert, die Überprüfung der Gesamtvergütung auf Angemessenheit erfolgt im Zweijahresrhythmus durch den Aufsichtsrat.
Der Vorstand erhält zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Sachbezüge. Im Wesentlichen
handelt es sich dabei um einen Dienstwagen mit privater Nutzung. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden
nicht gewährt. Die gewährten Zuwendungen stellen die im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile dar.
Pensionszusagen für den Vorstand und ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Die gesamten Zuflüsse für den Vorstand
betrugen im Berichtsjahr 229 T€. Die Aufteilung der Aufwendungen für den Alleinvorstand, Herrn Alf Geßner, können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Alf Geßner (Vorstand) Eintrittsdatum: 1.1.2019 |
Vereinbarte Zuwendungen |
Gewährte Vergütung |
|
2020 in T€ |
2021 in T€ |
2021 (Min) in T€ |
2021 (Max) in T€ |
2020 in T€ |
|
2021 in T€ |
|
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) |
160,0 |
160,0 |
160,0 |
160,0 |
160,0 |
73 % |
160,0 |
70 % |
Nebenleistungen |
12,1 |
12,3 |
12,3 |
12,3 |
12,1 |
6 % |
12,3 |
5 % |
Summe |
172,1 |
172,3 |
172,3 |
172,3 |
172,1 |
79 % |
172,3 |
75 % |
Einjährige variable Vergütung |
20,0 |
– |
0,0 |
20,0 |
20,0 |
9 % |
20,0 |
9 % |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
Performance Bonus |
10,0 |
– |
0,0 |
10,0 |
10,0 |
5 % |
10,0 |
4 % |
Performance Bonus (EBIT 2020)
|
– |
– |
0,0 |
10,0 |
– |
|
10,0 |
4 % |
Summe variable Vergütung
|
30,0 |
-)* |
0,0 |
40,0 |
30,0 |
14 % |
40,0 |
18 % |
Versorgungsaufwand |
16,8 |
16,8 |
16,8 |
16,8 |
16,8 |
7 % |
16,8 |
7 % |
Gesamtvergütung |
218,9 |
189,1 |
189,1 |
229,1 |
218,9 |
100 % |
229,1 |
100 % |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Ertragsentwicklung
|
2020 |
|
2021 |
Veränderung |
EBIT |
10.126 |
– |
8.042 |
-21% |
Jahresüberschuss |
7.043 |
– |
5.524 |
-22% |
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern (Vollzeitäquivalent)
|
Mitarbeiter |
83 |
|
,86 |
4% |
Vorstandsvergütung
|
218,9 |
|
229,1 |
5% |
Aufsichtsratvergütung |
70,0 |
|
63,0 |
-10% |
*Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes hat der Aufsichtsrat die variable Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021 noch nicht beschlossen.
Seit 2014 haben 50 % der variablen Vorstandsvergütungen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Diese betrifft die gesamte Unternehmenszielsetzung
mit Erfüllung des geplanten operativen Ergebnisses (EBIT). Dabei wird die Hälfte der mehrjährigen variablen Vergütung für
das laufende Jahr ausgezahlt, wenn die Zielerreichung gegeben ist. Die zweite Hälfte der variablen Vergütung wird im Folgejahr
ausgezahlt, sofern auch das über die entsprechenden zwei Geschäftsjahre saldiert geplante EBIT erreicht wurde. Die variable
Vergütung mit der Festlegung jährlicher und mehrjähriger Ziele finanzieller Art soll die Unternehmensstrategie für eine langfristige
und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherstellen.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung geregelt, welche im Berichtsjahr neu gefasst wurde. Seit dem 1. Januar
2021 entfällt die dividendenabhängige variable Komponente und die Aufsichtsräte erhalten einen festen Betrag als Jahresvergütung
in Höhe von 18.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die doppelte und sein Stellvertreter die anderthalbfache Vergütung.
Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.
Als Aufsichtsratsvergütungen sind für das Geschäftsjahr 2021 netto ca. 63 T€ gewährt. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Tanja
Wielgoß, Uwe Scharnweber und Stefan Preidt haben auf ihre Vergütungen verzichtet. Die anderen Aufsichtsräte erhalten die satzungsgemäß
ermittelten Vergütungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben keine weiteren Vergütungen erhalten. Kredite oder ähnliche
Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Im Einzelnen:
|
2021 fix
|
2020 variabel
|
2020 fix
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
Dr. Tanja Wielgoß |
– |
– |
|
Uwe Scharnweber |
– |
– |
|
Stefan Preidt |
– |
– |
|
Dr. Frank Rodloff |
27,0 |
29,0 |
1,0 |
Robert Tomasko |
18,0 |
19,0 |
1,0 |
Ronny Wieland |
18,0 |
19,0 |
1,0 |
Summe der Vergütungen |
63,0 |
67,0 |
3,0 |
Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind in dem im Lagebericht nach § 289 HGB der Gesellschaft enthaltenen Vergütungsbericht in allen
wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt ‘Verantwortung des Wirtschaftsprüfers’ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir
haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Berlin, den 11. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Dr. Thomas Schmid
Wirtschaftsprüfer
|
ppa. Stefanie Bartel
Wirtschaftsprüferin
|
|
|
|
|
|
III. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
|
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.fhw-neukoelln.de
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht. Unter der genannten Internetadresse
können die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die gesamte Versammlung in Bild und Ton verfolgen. Über die Internetseite ist
auch das Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) erreichbar, das für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine
Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung
auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 € und ist eingeteilt
in 2.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 2.300.000
Stimmrechte.
|
2. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung in Bild und Ton
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 02.06.2022 auf Grundlage des C-19
AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Die
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich unter der Internetadresse
über das HV-Portal zuschalten, die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung verfolgen sowie ihre Rechte ausüben.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren
Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das HV-Portal nutzen können.
|
3. |
Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs-Hotline
Unter der Internetadresse
unterhält die Gesellschaft ab dem 12.05.2022 ein internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über dieses können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen
einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode,
den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen
dann in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte
bzw. im Internet unter
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung
und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer +49 89 210 27 220 wenden.
|
4. |
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4
AktG und dessen Bedeutung) und die elektronische Zuschaltung sowie die Live-Zuschaltung zur Hauptversammlung
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal sowie
zur Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sind Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform
(§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen, wobei für den Nachweis des
Aktienbesitzes ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreicht (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre):
Fernheizwerk Neukölln AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 12.05.2022, 00.00 Uhr – sogenannter Nachweisstichtag – beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 26.05.2022, 24.00 Uhr unter der
oben genannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht
angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung und Live-Zuschaltung
zur Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Stimmrechtskarten
für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke
der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zugesandt.
Zum Nachweisstichtag ist ergänzend auf folgendes hinzuweisen:
Die Informationen zur Einladung zur Hauptversammlung, die die Aktionäre von ihren Depotbanken erhalten, weisen als Nachweisstichtag
den Ablauf des 11.05.2022 auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Datei, mit der die Gesellschaft Depotbanken die Informationen
zur Einladung zur Hauptversammlung zur Verfügung stellen muss, nur die Angabe eines Datums zulässt, nicht aber auch eine ergänzende
Konkretisierung i.S.v. ‘Beginn des Tages’ bzw. ‘00.00 Uhr’. Um zu vermeiden, dass die Banken die Angabe des Datums 12.05.2022
ohne die genannten Konkretisierungen ggf. als Ende des 12.05.2022 verstehen, was den aktienrechtlichen Regelungen nicht entsprechen
würde, wird in den Informationen an die Depotbanken das Datum 11.05.2022 angegeben, was die Banken entsprechend einer Empfehlung
des Bankenverbands (Bundesverband deutscher Banken) als Ende dieses Geschäftstages interpretieren werden. Der Aktienbesitz
am Ende des Geschäftstages 11.05.2022 entspricht dann zwangsläufig dem Aktienbesitz am Beginn des Nachweisstichtages 12.05.2022.
|
5. |
Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die über die dafür erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen, haben die Möglichkeit
einer Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung, um auf diese Weise Wortmeldungen mit Bild und Ton abzugeben (‘live
zugeschaltete Aktionäre’).
Stimmabgaben und Einlegung von Widersprüchen können aber nur in den in den folgenden Ziffern wiedergegebenen Verfahren erfolgen.
Die Live-Zuschaltung erfolgt nach dem Prinzip einer Microsoft Teams-Sitzung oder vergleichbarer Dienste (Zoom, Webex). Für
Aktionäre, die eine Live-Zuschaltung für eine Wortmeldung wünschen, ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Wortmeldung’ vorgesehen.
Nach Eingabe der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer des Aktionärs erhält dieser in der Reihenfolge der Abarbeitung der Live-Zuschaltung-Wortmeldungen
per E-Mail einen Link, mit dem der Zugang zur Live-Zuschaltung erfolgt. Dieser Link kann mit einem aktuellen Webbrowser (Chrome,
Microsoft Edge, Firefox, Safari) aufgerufen werden. Es ist keine Installation einer weiteren Software nötig.
Interessierten Aktionären bietet die Gesellschaft Informationen über die Vorgehensweise bei der Live-Zuschaltung und gegebenenfalls
einen Testdurchlauf an.
Aus organisatorischen Gründen sind entsprechende Anfragen bis zum 27.05.2022 zu richten an:
hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de |
|
6. |
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (vgl. Art. 2 § 1 Abs. 1 C-19 AuswBekG).
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung.
Das Briefwahlformular kann zudem postalisch unter der Adresse
Fernheizwerk Neukölln AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
angefordert werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift
oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 01.06.2022, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen.
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl
auch das unter der Internetadresse
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 12.05.2022
bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Briefwahl’
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im
Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen,
enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der elektronischen Briefwahl über das HV-Portal sind auch
im Internet unter
einsehbar.
|
7. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten Aktionäre zudem die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular
zur Verfügung. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem postalisch unter der Adresse Fernheizwerk Neukölln AG, c/o
Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder per E-Mail an
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
angefordert werden. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte
Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 01.06.2022, 24.00
Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen.
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 12.05.2022 bis zum
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Vollmacht und Weisungen’
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eine etwaige zuvor
erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche
ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in
der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
und eine nähere Beschreibung der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
über das HV-Portal sind auch im Internet unter
einsehbar.
|
8. |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch einen Intermediär, einen
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte
Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135
AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen
wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und
sich mit diesen abzustimmen.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang
bei der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. als Scan) per Post oder E-Mail an die
oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt.
Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 01.06.2022, 24.00 Uhr, (Tag des Posteingangs)
zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis
(z. B. das Original der Vollmacht) per E-Mail an die oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse der Fernheizwerk Neukölln AG, c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee
10, 80637 München oder per E-Mail unter
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
heruntergeladen werden. Vollmachten können bis zum 02.06.2022 (einschließlich) auch elektronisch über das HV-Portal erteilt
werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Vollmacht an Dritte’ vorgesehen. Nähere Einzelheiten erhalten die Aktionäre
im Internet unter
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über
das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode
erhält.
Intermediären, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von
Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der
Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung der Vollmachtserteilung an Dritte
über das HV-Portal sind auch im Internet unter
einsehbar.
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9. |
Fragerecht der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. Art.
2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG).
Etwaige Fragen können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung gestellt werden und sind in diesem Fall bis spätestens einen
Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 31.05.2022, 24.00 Uhr, über das unter der Internetadresse
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Frage einreichen’ vorgesehen.
Um den Aktionärinnen und Aktionären und Bevollmächtigten eine Gelegenheit zu geben, Fragen bereits vor der Hauptversammlung
auch zur für die virtuelle Hauptversammlung vorgesehenen Präsentation des Vorstands zu stellen, wird diese Präsentation vom
Tage der Einberufung an auf der Website der Gesellschaft
in der am Tag der Veröffentlichung existierenden Entwurfsfassung veröffentlicht. Etwaige nach diesem Tag erfolgende Änderungen
der Präsentation, die über rein redaktionelle Änderungen hinausgehen, wird der Vorstand in der virtuellen Hauptversammlung
im Rahmen seiner Präsentation erläutern.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können auch während der virtuellen Hauptversammlung ab Eröffnung der Generaldebatte bis
zu deren Schließung durch die Versammlungsleiterin auf dem Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal in Textform
Fragen stellen. Fragen können auch von live zugeschalteten Aktionären gestellt werden.
Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen
beantwortet.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie
dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
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10. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung über das
HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären (vgl.
Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4 C-19 AuswBekG). Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche ‘Widerspruch einlegen’ vorgesehen.
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11. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3 C-19 AuswBekG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am Grundkapital
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 02.05.2022, 24.00 Uhr, zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:
Fernheizwerk Neukölln AG – Vorstandsbüro – Weigandufer 49 12059 Berlin
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
folgende Adresse zu richten:
Fernheizwerk Neukölln AG – Vorstandsbüro – Weigandufer 49 12059 Berlin
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Bis spätestens zum Ablauf des 18.05.2022, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs
und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der virtuellen Hauptversammlung
gestellt, wenn der antragstellende oder dem Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist. Während der virtuellen Hauptversammlung können von live zugeschalteten Aktionären Gegenanträge gestellt oder
Wahlvorschläge unterbreitet werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Die Aktionäre haben im Falle einer virtuellen Hauptversammlung das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation
zu stellen (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen bis spätestens einen
Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Fernheizwerk Neukölln AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Gebrauch gemacht, darüber hinaus aber auch die Möglichkeit für Fragen im Wege elektronischer Kommunikation während der virtuellen
Hauptversammlung eröffnet. Fragen können auch von live zugeschalteten Aktionären gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG).
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m.
Art. 2, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten
über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte auf der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Einzelheiten zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu
Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(vgl. Ziffer 15).
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12. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser
und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Die vorstehenden Hinweise gelten auch, wenn Sie von der Möglichkeit einer Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
Gebrauch machen wollen. Hier wird zusätzlich eine Kamera/Webcam benötigt.
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung
unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie
sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung
zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 12.05.2022 zugänglich.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte
bzw. im Internet unter
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13. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet über das HV-Portal verfolgen. Die
Verfügbarkeit des HV-Portals sowie die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung kann nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher
keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste,
der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit sowie die Bild-
und Tonübertragung übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service
eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere
zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss
sich die Versammlungsleiterin der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen
oder ganz einzustellen.
Entsprechendes gilt, wenn Aktionäre von der Möglichkeit einer Live-Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung Gebrauch machen.
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14. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich:
1. |
Der Inhalt dieser Einberufung
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2. |
Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
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3. |
Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
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4. |
Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
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5. |
Rechteerläuterung für die Aktionäre
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15. |
Hinweise zum Datenschutz
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung sowie der Durchführung der Hauptversammlung
personenbezogene Daten der Aktionäre und/oder ihrer Bevollmächtigten. Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung
und die Teilnahme an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung,
einschließlich der Erteilung und des Widerrufs von Vollmachten und Weisungen, zu ermöglichen. Die Verarbeitung ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche Stelle. Zum Zwecke der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verschiedene Dienstleister. Die
Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen
Bestimmungen.
Ausführliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und zu Ihren Rechten
gemäß der DS-GVO hat die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft übersichtlich an
einer Stelle zusammengefasst. Die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter stehen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung unter Informationen zum Datenschutz zur Einsicht und zum Download
zur Verfügung.
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Berlin, im April 2022
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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