Fabasoft AG (AT)
Fabasoft AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 30.05.2014 10:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz ISIN AT 0000785407 WKN 922 985 EINLADUNG zu der am Montag, dem 30. Juni 2014, um 10.00 Uhr, in den Räumlichkeiten "Courtyard by Marriott Hotel", Europaplatz 2, 4020 Linz, stattfindenden ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der Fabasoft AG mit dem Sitz in 4020 Linz, Österreich Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Fabasoft AG, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses, des Lageberichtes für die Gesellschaft und den Konzern, des Corporate Governance Berichtes, sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013/2014. 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2013/2014. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014/2015. 5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates. 6. Beschlussfassung über Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates. 7. Beschlussfassung darüber, dass die laut Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2013 erteilte Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG im Zeitpunkt der Eintragung der mit diesem Beschluss erteilten Ermächtigung gemäß § 169 AktG im Firmenbuch aufgehoben wird und zwar in jenem Umfang, in dem von der mit Beschluss vom 1. Juli 2013 erteilten Ermächtigung im Zeitpunkt der Eintragung der nunmehrigen Ermächtigung im Firmenbuch noch nicht Gebrauch gemacht wurde, und gleichzeitig Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung und der dazugehörigen Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs 2 AktG). Die diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt, sowie zugleich Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in ihrem § 4, Grundkapital, Pkt 5, sodass dieser Punkt lautet wie folgt: "5: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 Stückaktien sowohl gegen Bareinlage als auch gemäß § 172 AktG gegen Sacheinlage auf bis zu EUR 7.500.000,00 zu erhöhen, sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen (genehmigtes Kapital im Sinn der §§ 169 ff AktG), wobei der Vorstand auch dazu ermächtigt wird, die neuen Aktien allenfalls unter Ausschluss des den Aktionären ansonsten zustehenden Bezugsrechtes auszugeben (§ 170 Abs 2 AktG)." 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG für Zwecke der Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG, für die Dauer von 30 Monaten bis zu einem maximalen Anteil von 10 von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft. Der beim Rückerwerb zulässige Gegenwert darf höchstens 10 % über und geringstenfalls 20 % unter dem durchschnittlichen Börseschlusskurs im Xetra-Handel der Deutschen Börse AG der letzten 5 Börsehandelstage vor der Festlegung des Kaufpreises liegen. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Das jeweilige Rückkaufprogramm und dessen Dauer sind zu veröffentlichen. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung, innerhalb von 5 Jahren für die Veräußerung der gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, insbesondere zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland oder von sonstigen Vermögensgegenständen (zB. Patenten), sowie unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die diesbezüglichen Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates insbesondere über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung eigener Aktien liegen bei der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, zur Einsichtnahme auf und werden auf Anforderung an Aktionäre unentgeltlich übermittelt. 11. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag (20. Juni 2014, 24.00 Uhr MEZ) Aktionär ist. Ein Nachweis der Aktionärseigenschaft hat gemäß § 10a AktG zu erfolgen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Diese darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 7 Tage sein, bedarf der Schriftform und hat entweder in deutscher oder englischer Sprache verfasst zu sein. Depotbestätigungen haben bis 25. Juni 2014 am Sitz der Fabasoft AG, Honauerstraße 4, 4020 Linz, einzulangen. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung hat der Gesellschaft ausschließlich auf folgenden Wegen zuzugehen: Per Telefax: 0043/732/606162-609 Per E-Mail: hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als PDF-Anhang) Per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zH. Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben! Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014 samt Lagebericht und Konzernlagebericht, Corporate Governance Bericht, sowie der Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverteilung und der Bericht des Aufsichtsrates, wie auch die Beschlussvorschläge, Erklärungen gem. § 87 Abs. 2 AktG, sowie jede sonstige für die Aktionäre bestimmte Erläuterung oder Begründung zu einem Punkt der Tagesordnung und alle sonstigen Berichte und Unterlagen, die der Hauptversammlung vorzulegen sind, liegen ab 9. Juni 2014 am Verwaltungssitz der Gesellschaft in 4020 Linz, Honauerstraße 4, Österreich, zur Einsichtnahme auf und können bei der Gesellschaft kostenfrei angefordert werden. Zusätzlich können diese unter www.fabasoft.com/agm gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Aktionäre haben das Recht bis 9. Juni 2014 unter den Voraussetzungen des § 109 AktG Tagesordnungspunkte zu beantragen, bis 18. Juni 2014 unter den Voraussetzungen des § 110 AktG Beschlussvorschläge zu erstatten, sowie unter den Voraussetzungen des § 118 AktG Auskünfte zu verlangen. Nähere Informationen zu diesen Rechten sind unter www.fabasoft.com/agm dargestellt. Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, können sich vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Gesellschaft zumindest in Textform per Telefax übermittelt werden und muss anhand dieser die Identifizierbarkeit des Aktionärs und die Feststellung des Inhalts der Vollmacht möglich sein. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung der Vollmacht stehen den Aktionären bis Freitag, 27. Juni 2014, 16.00 Uhr, die für die Übermittlung von Depotbestätigungen freigestellten Kommunikationswege offen. Danach ist die Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Der vorstehende Absatz gilt sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Um die Bearbeitung einer Vollmacht bzw. eines Widerrufs zu erleichtern, werden die Aktionäre ersucht, die auf unserer Homepage zur Verfügung gestellten Formulare für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu verwenden. Die Aktionäre werden gebeten zu Identifikationszwecken einen amtlichen Lichtbildausweis beim Einlass bereit zu halten. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung in 5.000.000 Stückaktien zerlegt. Die Gesellschaft verfügt über keine eigenen Aktien. Es können daher 5.000.000 Stimmrechte ausgeübt werden. Linz, im Mai 2014 Der Vorstand 30.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Fabasoft AG Honauerstraße 4 4020 Linz Österreich Telefon: +43 732-606162-0 Fax: +43 732-606162-609 E-Mail: leopold.bauernfeind@fabasoft.com Internet: www.fabasoft.com ISIN: AT0000785407 WKN: 922985 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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