eValue Europe AG
Düsseldorf
ISIN: D000A0E96N3 ISIN: DE000A1PHCF4
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 23. August 2012, um 10:00 Uhr im Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der eValue Europe AG bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung entfallen somit.
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zugänglich und können in den Geschäftsräumen der eValue Europe AG, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und
näher erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum zu beschließen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers
für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die
Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Herr Jörn Mika hatte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 niedergelegt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2012 wurde Herr Thomas Falk anstelle von Herrn Mika gerichtlich
zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds erlischt, sobald der Mangel
der Besetzung des Aufsichtsrats behoben ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptversammlung von ihrem Recht
Gebrauch macht, Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen und diese das Amt annehmen.
Des Weiteren hat Herr Martin Wulf sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der eValue Europe AG mit Wirkung zum Zeitpunkt der
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. August 2012 niedergelegt.
Es sollen daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz
1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a. |
Herrn Thomas Falk, Unternehmer, Geschäftsführer der Falk Ventures GmbH mit Sitz in Düsseldorf, wohnhaft in Düsseldorf, und
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b. |
Herrn Nikolaus Kappeler, Chief Executive Officer der Goldbach Group AG mit Sitz in Küsnacht, Schweiz, wohnhaft in Aeugst am Albis (Schweiz),
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mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 23. August 2012 für die satzungsgemäße Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in Einzelwahl.
Herr Nikolaus Kappeler verfügt als Chief Executive Officer der börsennotierten Goldbach Group AG über den gemäß § 100 Abs.
5 AktG geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Thomas Falk als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Herr Thomas Falk und Herr Nikolaus Kappeler sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Thomas Falk
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Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der Voodoo Video AG, Düsseldorf
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Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der Exactag International AG, Düsseldorf
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Mitglied des Board der Adconion Media Group Ltd., London, UK
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* |
Mitglied des Board der Limelight Networks, Inc., Tempe, USA
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* |
Mitglied des Board der StrikeAd, Inc., New York, USA
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* |
Mitglied des Board der own3D Entertainment GmbH, Wien, Österreich
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* |
Mitglied des Board der amaysim Australia Pty. Ltd., Sydney, Australien
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Nikolaus Kappeler
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der Goldbach Interactive (Germany) AG, Konstanz
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* |
Verwaltungsratspräsident der Goldbach Audience (Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz
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* |
Verwaltungsratspräsident der Goldbach Management AG, Küsnacht, Schweiz
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* |
Verwaltungsratspräsident der Goldbach Mobile AG, Zürich, Schweiz
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* |
Verwaltungsratspräsident der Goldbach Interactive (Switzerland) AG, Biel, Schweiz
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* |
Delegierter des Verwaltungsrats der Goldbach Media (Switzerland) AG, Küsnacht, Schweiz
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* |
(Einziger) Verwaltungsrat der Goldbach Management AG, Küsnacht, Schweiz
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* |
Mitglied des Stiftungsrats der Mediapulse, Bern, Schweiz
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* |
Mitglied des Verwaltungsrats der Mediapulse AG, Bern, Schweiz
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* |
Mitglied des Verwaltungsrats der Publica Data AG, Bern, Schweiz
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6. |
Beschlussfassung über die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und die entsprechenden Satzungsänderungen und Anpassungen
von Hauptversammlungsbeschlüssen
Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien sind
international weit verbreitet und ermöglichen einen besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären. Die Umwandlung
in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen, ihr
Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz
und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung
im Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur
Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Zudem
sind die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, die Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 13. August 2009 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, das Bedingte Kapitel 2009 sowie das Genehmigte
Kapital 2010 anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
(1) |
Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien
umgewandelt.
Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen.
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(2) |
§ 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(1) Die Aktien lauten auf den Namen.’
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(3) |
§ 20 der Satzung der Gesellschaft wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
(1) |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet haben und im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform und
muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet.
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(2) |
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung der Vollmacht, ihren
Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht, in
der auch eine Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 AktG bleibt unberührt.
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(3) |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne
einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand kann den Umgang und das Verfahren der Online-Teilnahme im Einzelnen regeln.
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(4) |
Der Vorstand ist ferner ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand kann das Verfahren der Briefwahl
im Einzelnen regeln.’
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(4) |
(a) |
Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1 über die Ermächtigung zur Ausgabe
von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts werden die Worte ‘auf den Inhaber lautende Stückaktien’ jeweils durch die Worte ‘auf den Namen lautende Stückaktien’ und die Worte ‘auf den Inhaber lautende Stückaktie’ durch die Worte ‘auf den Namen lautende Stückaktie’ ersetzt.
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(b) |
Im Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2009 zu Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 2 über das Bedingte Kapital 2009 werden
die Worte ‘auf den Inhaber lautende Stückaktien’ jeweils durch die Worte ‘auf den Namen lautende Stückaktien’ und die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ ersetzt.
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(c) |
In § 4 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 und Satz 6 der Satzung der Gesellschaft werden die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ jeweils durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ und in § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung die Worte ‘auf den Inhaber lautende Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautende Stückaktien’ ersetzt.
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(5) |
In § 4 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft werden die Worte ‘auf den Inhaber lautenden Stückaktien’ durch die Worte ‘auf den Namen lautenden Stückaktien’ ersetzt.
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7. |
Beschlussfassung über die Umfirmierung der Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
(1) |
Die Firma der Gesellschaft wird in ‘eValue Digital Ventures AG’ abgeändert.
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(2) |
§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(1) Die Gesellschaft führt die Firma: eValue Digital Ventures AG.’
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 und § 19 der Satzung
Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen vom 22. Dezember 2011 wurde die Papierform
des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 abgeschafft und der ‘elektronische Bundesanzeiger’ in ‘Bundesanzeiger’ umbenannt. Der
Wortlaut von § 3 und § 19 der Satzung sollen an diese Gesetzesänderung angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
(1) |
§ 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
‘Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.’
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(2) |
§ 19 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
‘Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger mindestens dreißig (30) Tage vor dem
Tag der Hauptversammlung.’
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Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.664.337,00 und ist in 1.664.337
Stückaktien eingeteilt; sämtliche 1.664.337 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung stimmberechtigt.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Hauptversammlung beträgt somit 1.664.337.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August 2012, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
eValue Europe AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Fax Nr.: +49 40 6378-5423 E-Mail: hv@ubj.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis kann in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (‘Nachweisstichtag’),
also den 02. August 2012, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (eValue Europe AG, c/o
UBJ GmbH, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, Fax Nr. + 49 40 6378-5423, E-Mail: hv@ubj.de) mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 16. August 2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Nach fristgerechter Anmeldung und Vorlage des erforderlichen Nachweises des Anteilsbesitzes erfolgt der Versand der Eintrittskarten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am
Nachweisstichtag oder bei der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Aktien auch
nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise
veräußern, sind daher – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – gleichwohl zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt,
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtausübung ermächtigen lassen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch
ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Mit der Eintrittskarte
wird den Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular zugesandt.
Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution (§ 135 Abs. 8 AktG, § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG) erteilt werden
gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürften
der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch auf elektronischem Weg per
E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt werden: HV2012@evalueeurope.com
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Person oder Institution gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. Wir
weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Personen oder Institutionen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangen, da die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Sollte ein Aktionär
daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen bezüglich der Form der Vollmacht
abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat Herrn Christian May, Hamburg, als Stimmrechtsvertreter
benannt. Herr Christian May ist kein Mitarbeiter der Gesellschaft. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei
Ausübung des Stimmrechts keinerlei Weisungen der eValue Europe AG.
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars, das die Aktionäre mit der Eintrittskarte
erhalten, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind
eine fristgemäße Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Aktionäre, die diesen Service im Vorfeld der Hauptversammlung in Anspruch nehmen wollen, müssen die Vollmacht mit Weisungen
bis spätestens, Mittwoch, den 22. August 2012, 17:00 Uhr (eingehend), an folgende Adresse übermitteln:
eValue Europe AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Fax Nr.: +49 40 6378-5423 E-Mail: hv@ubj.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
zugesandt.
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechen 83.217
Aktien der Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (entsprechen 500.000 Aktien der Gesellschaft) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 23. Juli 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:
eValue Europe AG Der Vorstand Kennedydamm 1 40476 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, vor und in der Hauptversammlung Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
zu machen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung sind Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
eValue Europe AG Kennedydamm 1 40476 Düsseldorf Fax Nr.: +49 211 52099-411 E-Mail: HV2012@evalueeurope.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden und werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung müssen begründet sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht
begründet werden.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. spätestens bis zum 08. August 2012, 24:00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens
des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich im Internet unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zugänglich gemacht.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gem. § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG
Unterlagen gemäß § 125 Aktiengesetz sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:
eValue Europe AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Fax Nr.: +49 40 6378-5423 E-Mail: hv@ubj.de
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen gemäß
§ 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127
AktG und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.evalueeurope.com/fuer-investoren/hauptversammlung/
zum Download zur Verfügung. Dort werden auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger am 16. Juli 2012 bekannt gemacht worden. Sie wurde auch solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten.
Düsseldorf, im Juli 2012
eValue Europe AG
Der Vorstand
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