Enerxy AG i.A.
Karlsruhe
ISIN: DE000A1E89S5
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 15. Dezember 2016 um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr) im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark, Raum Vaihingen Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie des Lageberichts der Enerxy AG i.A. mit dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Abwicklers zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4 für das Geschäftsjahr
2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Abwickler aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat
bereits gebilligt und der Jahresabschluss damit festgestellt worden ist.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr 2015
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016
Falls die Abwicklung nicht bis zum 31. Dezember 2016 beendet werden kann, sind für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016 ein Jahresabschluss aufzustellen und ein Lagebericht zu erstellen und diese zu prüfen, so dass vorsorglich
ein Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 zu wählen.
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5. |
Vorlage und Genehmigung der vom Abwickler aufgestellten Schlussrechnung
Der Abwickler hat die Schlussrechnung aufgestellt. Die Schlussrechnung kann im Internet unter http://www.enerxy.com eingesehen
sowie heruntergeladen werden und wird auch in der Hauptversammlung ausliegen. Ihr Inhalt wird in der Hauptversammlung durch
den Abwickler erläutert. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die vom Abwickler vorgelegte Schlussrechnung zu genehmigen.
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an
die Hauptversammlung
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler, der im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zur Vorlage der Schlussrechnung
an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zur Vorlage der Schlussrechnung
an die Hauptversammlung
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat, der im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zur Vorlage der Schlussrechnung
an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.)
sich vor der Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft
die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie
der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts
über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 24. November 2016 (0:00 Uhr) beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 8. Dezember 2016 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
Enerxy AG i.A. c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht
nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die
Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch die weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin
der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diejenigen Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung durch
die weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen möchten, müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten
zusammen mit dem Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’, das unter www.enerxy.com im Bereich ‘Investor
Relations’ abgerufen werden kann, im Original, per Telefax oder E-Mail an folgende Adresse übersenden:
Enerxy AG i.A. c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de
Die Eintrittskarte und das Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’ müssen spätestens am Dienstag, den
13. Dezember 2016, 24:00 Uhr bei der vorbezeichneten Adresse eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet ist. Zu beachten ist, dass das
Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’ vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin
Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt
möglich.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 AktG). Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich zu richten an:
Enerxy AG i.A. c/o AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711 / 715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung dazu werden den anderen Aktionären im Internet
unter www.enerxy.com im Bereich ‘Investor Relations’ unverzüglich zugänglich gemacht, wenn sie bis zum Ablauf des 30. November 2016, 24:00 Uhr unter dieser Adresse zugegangen sind. § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Von einer Zugänglichmachung eines Wahlvorschlags oder eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben
zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsvorschlägen von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können in gleicher Weise
wie gem. § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an
den Abwickler der Enerxy AG i.A. unter der zuvor genannten Adresse zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum
Ablauf des 14. November 2016, 24:00 Uhr in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverfahren
halten.
Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Abwickler Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der Enerxy AG i.A. kann der Versammlungsleiter das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. Zudem kann der Abwickler in bestimmten,
in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.enerxy.com im Bereich ‘Investor Relations’ zugänglich.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die nach den §§ 124a, 130 Abs. 6 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente,
darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, Anträge von Aktionären, ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse werden
unter der Internetadresse www.enerxy.com im Bereich ‘Investor Relations’ veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 2.000.000 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 2.000.000 Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Karlsruhe, 31. Oktober 2016
Der Abwickler
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Frau Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/ 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de
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