creditshelf Aktiengesellschaft creditshelf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2022 in https://www.creditshelf.com/de/investorrelations/hauptversammlungen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: creditshelf Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.04.2022 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
creditshelf Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A2LQUA5 / WKN: A2LQUA
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2022
Tagesordnung auf einen Blick
1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die creditshelf
Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und der Erklärung zur Unternehmensführung
zum Geschäftsjahr 2021
2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
4
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung
5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
2022
Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf Aktiengesellschaft am 17. Mai 2022
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main, ein. Die Hauptversammlung findet statt am Dienstag, den 17. Mai 2022, 13:00 Uhr (MESZ, 11:00 Uhr UTC).
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne die Möglichkeit der
physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der creditshelf Aktiengesellschaft live mittels Bild- und Tonübertragung über ein
HV-Portal im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist der Sitz der Gesellschaft in der Mainzer Landstraße 33a, 60329 Frankfurt am Main.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die creditshelf
Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und der Erklärung zur Unternehmensführung
zum Geschäftsjahr 2021
Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Satz 1, § 315a Satz 1 HGB. Die
nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen können unter
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. März 2022 gebilligt. Damit
ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden
zu lassen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
4.
Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162
AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung oder unter
den Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG zur Erörterung vorzulegen. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht
über die im Geschäftsjahr 2021 jedem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Da
die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB die Voraussetzungen des § 120a Abs. 5 AktG
erfüllt, wird der Vergütungsbericht der Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Billigung, sondern unter eigenem
Tagesordnungspunkt zur Erörterung vorgelegt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 4 der Tagesordnung ist deshalb
nicht erforderlich.
Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung
durch den Abschlussprüfer sind in Abschnitt II dieser Einladung abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an
und während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.creditshelf.com/de/investorrelations/hauptversammlungen im Reiter ‘2022’
zugänglich.
5.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
2022
Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde
(Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).
II.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 (Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung)
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG
Im Folgenden erläutern Vorstand und Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen
gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben
Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung. Relevantes Unternehmen im Sinne des § 290 Handelsgesetzbuches ist im Berichtszeitraum
die creditshelf Aktiengesellschaft.
Dieser Vergütungsbericht betrifft die folgenden Personen:
Name
Gremium
Funktion
Ausgeschieden zum
Dr. Tim Thabe
Vorstand
Vorstandsvorsitzender
n.a.
Dr. Daniel Bartsch
Vorstand
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
n.a.
Dr. Mark Währisch
Vorstand
Chief Risk Officer
30. April 2021
Rolf Elgeti
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsvorsitzender
n.a.
Rolf Hentschel
Aufsichtsrat
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
n.a.
Prof. Dr. Dirk Schiereck
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglied
n.a.
Julia Heraeus-Rinnert
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglied
n.a.
Dr. Joachim Rauhut
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglied
n.a.
Vorstandsvergütung
Das von der Hauptversammlung am 10. Mai 2021 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der creditshelf Aktiengesellschaft
leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung und Förderung der Geschäftsstrategie, die Marktposition der Gesellschaft
als Pionierin der digitalen Mittelstandsfinanzierung in Deutschland kontinuierlich zu stärken und mittelfristig auch in ausgewählte
europäische Märkte zu expandieren. Es ist in seiner Gesamtheit auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung
ausgerichtet. Hierzu wird dem Vorstand eine marktübliche, leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Vergütung gewährt.
Für Vorstandsmitglieder sieht das grundsätzliche Vergütungssystem neben der Festvergütung eine erfolgsabhängige und langfristige
variable Vergütung in Form von aktienbasierten Mitarbeiteranreizprogrammen (Restricted Stock Units Programme, kurz ‘RSU’)
vor. In Abhängigkeit davon, inwieweit ein Vorstandsmitglied die vorab definierten Ziele, die für die Gewährung der RSU maßgeblich
sind, erfüllt, beträgt der relative Anteil der Festvergütung an der Gesamtvergütung 40-100 % und der relative Anteil der variablen
Vergütung an der Gesamtvergütung 0-60 %. Dieser Teil des Vergütungssystems, der sich auf variable Vergütungsbestandteile bezieht,
kam im Geschäftsjahr 2021 noch nicht zur Anwendung.
Die beiden Gründer der Gesellschaft, Dr. Tim Thabe und Dr. Daniel Bartsch, die zugleich Mitglieder des Vorstands sind, halten
in einem nicht unwesentlichen Umfang Aktien an der Gesellschaft und haben einen starken persönlichen Bezug zu deren Geschäftsmodell,
das sie von Anfang an aufgebaut und vorangebracht haben. Ihre langjährige Erfahrung und ihr Know-how sind von maßgeblicher
Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung. Dieser besonderen Bedeutung wird durch die Gewährung einer reinen Festvergütung
Rechnung getragen, wobei berücksichtigt wurde, dass aufgrund der bereits vorhandenen Beteiligungen der beiden Gründer an der
Gesellschaft ein Gleichlauf mit den Interessen der übrigen Aktionäre besteht. Der relative Anteil der Festvergütung an der
Gesamtvergütung beträgt für diese Vorstandsmitglieder daher 100 %. Diese Festvergütung beläuft sich auf jährlich jeweils 120
TEUR, die in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich bezahlt wird.
Die Vergütung von Dr. Mark Währisch als 3. Vorstandsmitglied neben den beiden Gründern richtete sich nach dem bis zu seinem
Ausscheiden am 30. April 2021 gültigen Dienstvertrag. Das oben beschriebene Vergütungssystem kam noch nicht zur Anwendung.
Die Festvergütung des Vorstandsmitglieds Dr. Mark Währisch belief sich auf jährlich 100 TEUR, die in gleichen monatlichen
Teilbeträgen bezahlt wurde. Entsprechend seines Ausscheidens am 30. April 2021 betrug die Festvergütung im Geschäftsjahr 2021
insgesamt 33,3 TEUR sowie eine Karenzentschädigung in Höhe von 4,2 TEUR. Darüber hinaus beinhaltete die Vergütung von Dr.
Mark Währisch einen variablen Vergütungsbestandteil in Form von aktienbasierten Mitarbeiteranreizprogrammen (Restricted Stock
Units Programme, kurz ‘RSU’) von insgesamt 78,0 TEUR. Hier gelten die Konditionen des RSU III Programms vom 11. Dezember 2018.
In seiner Sitzung vom 11. März 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramm III (Restricted
Stock Units Programm III, kurz RSU III) zu und bewilligte grundsätzlich einen Rahmen in Höhe von 20.000 RSU über die Laufzeit
des Dienstvertrags für Dr. Mark Währisch. Folglich kam es zwischen Dr. Mark Währisch und der Gesellschaft am 08. Mai 2019
zu einer gesonderten Vereinbarung bezüglich einer aktienbasierten Vergütung (RSU III). In dem Zuteilungsschreiben vom 08.
Mai 2019 wurden Dr. Mark Währisch 10.000 RSU gewährt. In dem Zuteilungsschreiben vom 20. Januar 2020 wurden weitere 10.000
RSU gewährt. Der Ansparzeitraum lief bis zum Ende des Dienstvertrags (30. April 2021). Zum 31. Dezember 2021 sind die Ansprüche
vollständig angespart, zum 30. April 2021 wurden die noch ausstehenden 5.555 Aktien erdient. RSU III sieht eine 4-jährige
Sperrfrist bezogen auf den Jahrestag des Gewährungstags (sog. Lock-up) Regelung vor. Der Ausübungspreis betrug 1 EUR pro Aktie.
Von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht. Darüber hinaus erhielten
die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Die festgelegte Maximalvergütung pro Vorstandsmitglied von jährlich
500 TEUR wurde eingehalten.
Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands der
creditshelf Aktiengesellschaft stellt sich zusammengefasst und unter Berücksichtigung aller obengenannten Informationen wie
folgt dar:
In TEUR
Gewährte Vergütung
Geschuldete Vergütung
Vorstand
Dr. Tim Thabe
141,0
0,0
Davon Festvergütung
120,0
0,0
Davon variable Vergütungsbestandteile
0,0
0,0
Davon Nebenleistungen
21,0
0,0
Dr. Daniel Bartsch
137,8
0,0
Davon Festvergütung
120,0
0,0
Davon variable Vergütungsbestandteile
0,0
0,0
Davon Nebenleistungen
17,8
0,0
Dr. Mark Währisch (bis 30. April 2021)
123,4
0,0
Davon Festvergütung
33,3
0,0
Davon Karenzentschädigung
4,2
0,0
Davon variable Vergütungsbestandteile
78,0
0,0
Davon Nebenleistungen
7,9
0,0
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen je Geschäftsjahr
eine feste, satzungsmäßig geschuldete Vergütung von 20,0 TEUR. In Abweichung hierzu erhält der Vorsitzende neben dem Ersatz
seiner Auslagen je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 40,0 TEUR und der stellvertretende Vorsitzende 30,0 TEUR. Der Aufsichtsratsvorsitzende
hat im Geschäftsjahr 2021 freiwillig auf seine feste Vergütung verzichtet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines
Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die
Aufsichtsratsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Variable Vergütungsbestandteile sind nicht vorgesehen.
Die Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft stellt sich
im Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung aller obengenannten Informationen wie folgt dar. Da es sich um eine reine Festvergütung
handelt, wird nicht weiter nach gewährt oder geschuldet unterschieden:
In TEUR
Vergütung
Aufsichtsrat
Rolf Elgeti
2,1 TEUR
Rolf Hentschel
31,7 TEUR
Prof. Dr. Dirk Schiereck
21,7 TEUR
Julia Heraeus-Rinnert
21,7 TEUR
Dr. Joachim Rauhut
21,7 TEUR
Ertragsentwicklung der Gesellschaft und durchschnittliche Arbeitnehmervergütung
Die jährliche Ertragsentwicklung der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
In TEUR
2021
2020
Umsatzerlöse
7.251,5
4.899,2
EBIT
-2.183,1
-5.345,3
Jahresergebnis
-2.293,3
-5.326,6
Die durchschnittliche jährliche Vergütung der Arbeitnehmer1 auf Vollzeitäquivalenzbasis, d.h. ohne Werkstudenten und Praktikanten, belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 68,8 TEUR. Zur
Durchschnittsbildung werden Jahresbruttogehälter ohne variable Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Für Arbeitnehmer, die
im Verlaufe des Berichtszeitraums ein- oder ausgetreten sind, wird das Jahresbruttogehalt zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit
annualisiert.
1 Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen besserer Lesbarkeit wird auf geschlechterspezifische Doppelnennungen verzichtet.
Vermerk über die Prüfung
Die Gesellschaft hat den Vergütungsbericht 2021 im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG in den Lagebericht aufgenommen. Die in dem
nachstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk, der sich auf den Jahresabschluss und den kompletten Lagebericht sowie die
ESEF-Unterlagen für das Geschäftsjahr 2021 bezieht, beschriebene Prüfung des Lageberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG
geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung.
Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie den ESEF-Unterlagen wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt,
der den Vermerk über die Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 AktG umfasst:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, – bestehend aus den zur Erfüllung des §§ 289, 289a HGB aufgenommenen
Inhalten sowie dem im Abschnitt 7. des Lageberichts enthaltenen Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben
– für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Die in Abschnitt 6.1 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in
Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
*
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie
ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
*
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen
Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt
sich nicht auf den Inhalt der oben genannten der Erklärung zur Unternehmensführun
05.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de