Bechtle Aktiengesellschaft
Neckarsulm
– Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 – – ISIN: DE0005158703 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 9. Juni 2016, um 10.00 Uhr
im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 Heilbronn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2015
Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Bechtle
Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, und können dort und im Internet unter www.bechtle.com/hv2016 eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016 befinden
sich auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle Aktiengesellschaft ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015 in Höhe von EUR 30.898.853,37 wie folgt zu verwenden:
– |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie (ISIN: DE0005158703) auf 21.000.000
Stückaktien
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EUR |
29.400.000,00 |
– |
Gewinnvortrag |
EUR |
1.498.853,37 |
Bilanzgewinn |
EUR |
30.898.853,37 |
Soweit die Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,40 je dividendenberechtigter Stückaktie
den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Heilbronn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und
Nr. 7.1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Walter Jaeger hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum
Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2016 niedergelegt. Nach Nr. 7.2 Satz 3 der Satzung soll für die restliche Amtszeit
des ausgeschiedenen Mitglieds ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
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Sandra Stegmann, Beraterin bei Egon Zehnder International, Stuttgart, wohnhaft in Ludwigsburg,
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mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juni 2016 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds
Dr. Walter Jaeger zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2018.
Nach dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist für Neuwahlen zum Aufsichtsrat ab dem 1. Januar 2016 die fixe Geschlechterquote
von 30 % zu beachten (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG). Da weder die Seite der Anteilseigner noch die der Arbeitnehmervertreter gegenüber
dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen hat, ist der Mindestgeschlechteranteil
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, so dass sich unter den zwölf Aufsichtsratsmitgliedern mindestens vier Frauen und mindestens
vier Männer befinden müssen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat der Bechtle AG drei Frauen an, der Frauenanteil liegt daher
aktuell bereits bei 25 %.
Gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilen wir mit, dass es keinerlei persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zwischen Sandra Stegmann und der Bechtle Aktiengesellschaft, ihren Organen oder einem wesentlich an der Bechtle
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär gibt.
Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016
eingesehen und heruntergeladen werden.
Sandra Stegmann ist zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Mitglied in keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
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7. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Änderung von Nr. 11 der Satzung
Die in Nr. 11 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde letztmalig im Jahr 2010 angepasst.
Seitdem hat sich die Ergebnisleistung des Konzerns nahezu verdoppelt. Um außerdem den über die Jahre gestiegenen Anforderungen
an die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen, soll die Aufsichtsratsvergütung an ein markt-
und verantwortungsgerechtes Niveau angepasst werden. Dadurch soll auch künftig gewährleistet sein, geeignete und qualifizierte
Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat der Bechtle Aktiengesellschaft zu gewinnen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Nr. 11 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) wird wie folgt neu gefasst:
’11. |
Aufsichtsratsvergütung
11.1 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbare Grundvergütung in Höhe von 30.000 EUR. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält außerdem pro Sitzungstag ein Sitzungsgeld
in Höhe von 1.000 EUR für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Plenums.
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11.2 |
Der Vorsitzende erhält zusätzlich zu der Grundvergütung nach Absatz 1 einen Zuschlag in Höhe des Zweifachen einer Grundvergütung,
seine Stellvertreter erhalten zusätzlich einen Zuschlag in Höhe der Hälfte einer Grundvergütung. Jedes Mitglied eines Ausschusses
mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhält einen Zuschlag von 8.000 EUR auf die Grundvergütung
nach Absatz 1, der Vorsitzende des Ausschusses einen solchen von 12.000 EUR.
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11.3 |
Jedes Ausschussmitglied mit Ausnahme der Mitglieder des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhält für die
Sitzungen des Ausschusses pro Jahr einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 3.000 EUR. Die Mitglieder des nach § 27 Absatz
3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhalten pro Sitzungstag ein Sitzungsgeld in Höhe von 750 EUR für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung
des Ausschusses, es sei denn, die Ausschussmitglieder erhalten für diesen Sitzungstag bereits ein Sitzungsgeld nach Absatz
1 Satz 2.
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11.4 |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die feste
Vergütung nach Absatz 1 entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit in dem betreffenden Geschäftsjahr. Dies gilt
entsprechend für den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder die Mitgliedschaften oder den Vorsitz
in einem Ausschuss.
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11.5 |
Die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.’
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b) |
Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 wird bis zum Ablauf des Tages vor der Eintragung der vorstehenden Änderung
von Nr. 11 der Satzung in das Handelsregister nach der bisherigen Regelung berechnet und ab dem Tag der Eintragung der Satzungsänderung
in das Handelsregister nach der geänderten Fassung von Nr. 11 der Satzung (jeweils zeitanteilig).
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (‘Nachweis’). Die Anmeldung bedarf der Textform.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts
über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
mithin auf den Beginn des 19. Mai 2016 (d.h. 19. Mai 2016, 0.00 Uhr) beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre,
die ihre sämtlichen Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können
noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am
Donnerstag, 2. Juni 2016, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
Bechtle Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim, oder Telefax: +49 621 71 772 13, oder E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
a) |
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Auch im Fall der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Die Vollmacht
kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt
werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft in Textform. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft vor der
Hauptversammlung unter der folgenden Adresse übermitteln:
Bechtle Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim, oder Telefax: +49 621 71 772 13
Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
sowie für den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung
nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. Die PIN für die
Vollmachtsplattform ist auf der Eintrittskarte abgedruckt, die den Aktionären übersandt wird.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter www.bechtle.com/hv2016 abgerufen
werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Bechtle Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim, oder Telefax: +49 621 71 772 13
Vollmachtserteilungen sind auch noch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet werden, die
den an die Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
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b) |
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sie sind zur Stimmrechtsausübung nur dann befugt, wenn konkrete Weisungen zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung vorliegen. Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular für die Vollmachts-
und Weisungserteilung und weitere Informationen werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt.
Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen, Änderungen von Weisungen
und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung erteilt oder widerrufen
oder die Weisungen während der Hauptversammlung geändert werden – der Gesellschaft in Textform bis spätestens 8. Juni 2016,
24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Bechtle Aktiengesellschaft c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim, oder Telefax: +49 621 71 772 13
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht können auch
unter Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform erfolgen. Weitere Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachtsplattform finden sich unter www.hv-vollmachten.de.
Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,
Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
erfolgen.
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Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
a) |
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 1.050.000
Aktien der Bechtle Aktiengesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag,
9. Mai 2016, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an
Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur
an
zu übersenden.
Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016 bekannt
gemacht.
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b) |
Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, oder Telefax +49 7132 981 4116, oder E-Mail: ir@bechtle.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse spätestens am
Mittwoch, 25. Mai 2016, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.bechtle.com/hv2016 zugänglich
gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen,
wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im
Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort
der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
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c) |
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht
kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist
berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016 zur Verfügung.
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Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 21.000.000,00 und ist in 21.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 21.000.000.
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und
bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht,
der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015, und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das Verlangen
ist zu richten an:
Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm
Die vorbezeichneten Unterlagen sowie weitere Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016
abrufbar.
Neckarsulm, im April 2016
Bechtle Aktiengesellschaft mit Sitz in Neckarsulm
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim,
Fax 0621 / 71 77 213.
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