Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Wittmann wurde in der Hauptversammlung am 02.07.2021 nicht entlastet und abgewählt. Gegen
die Abwahl von Herrn Wolfgang Wittmann hat ein Aktionär Klage erhoben.
Für den Fall, dass die Klage gegen seine damalige Abberufung vor Gericht Bestand haben sollte, wird beantragt, Herrn Wolfgang
Wittmann aus dem Aufsichtsrat der Albis Leasing AG abzuwählen.
Begründung des Antragstellers:
Nachdem Herr Wolfgang Wittmann in der Hauptversammlung am 2. Juli 2021 als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft
mehrheitlich abgewählt worden ist, soll der vorsorgliche Antrag aus Gründen der Rechtssicherheit für die zukünftige Zusammensetzung
des Aufsichtsrates der Gesellschaft klargestellt sein. Gegen die frühere Abwahl hat ein Aktionär geklagt. Für die zukünftige
Zusammensetzung des Aufsichtsrates möchte die Antragstellerin eine nachhaltige Sicherheit haben und die Kosten einer dann
möglichen folgenden außerordentlichen Hauptversammlung einsparen.
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