Aktienbrauerei Kaufbeuren AG
Kaufbeuren
ISIN: DE0005013007
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Donnerstag, den 11. Mai 2017, um 11.00 Uhr, Einlass ab 10.30 Uhr in der Zeppelinhalle, Hohe Buchleuthe 5a, 87600 Kaufbeuren stattfindenden 128. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft zum 30. September 2016 sowie
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Lageberichtsangaben nach § 289 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016
Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus bzw. sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.ab-kf.de
im Bereich Investor Relations/Geschäftsberichte zugänglich. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und
unverzüglich übersandt. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss
vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist. Die Vorlagen werden in der Hauptversammlung entsprechend
näher erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.402.061,66 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,42 je Stückaktie, somit insgesamt EUR 77.319,00
b) Vortrag auf neue Rechnung des verbleibenden Restbetrages in Höhe von EUR 1.324.742,66
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 30. September 2016 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das am 30. September 2016 beendete Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BTU Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sonnenstraße 9, 80331 München, Mitglied
von ETL Global, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
des Geschäftsjahres 2016/2017, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat
hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit
eingeholt.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. Mai 2017, so dass eine Neuwahl des
Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 der
Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich
zur Wiederwahl zur Verfügung. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai
2015 stellt sich der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende zur Wiederwahl als Vorsitzender zur Verfügung. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem Herr Manfred Baldauf aufgrund seiner langjährigen
beruflichen Praxis als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
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Dr. Peter Ralf Stritzl, Bobingen, geschäftsführender Gesellschafter der Hopfen und Malz GbR, Augsburg, keine weiteren Mandate,
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Hans-Theodor Stritzl, Stadtbergen, geschäftsführender Gesellschafter der Hopfen und Malz GbR, Augsburg, Mitglied des Aufsichtsrates
der Drei Mohren AG, Augsburg,
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Manfred Baldauf, Steuerberater, Oberstdorf, Aufsichtsrat des Klinikums Kempten-Oberallgäu und Verwaltungsrat der Sparkasse
Allgäu.
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Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor der Versammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren Telefax: 08341 – 4304 50 E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
mindestens sechs Tage vor der Versammlung (Anmeldefrist), das heißt bis spätestens am 4. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes
nachzuweisen. Dazu ist ein durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über
den Anteilsbesitz in Textform (§ 126 b BGB) erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf den 20. April 2017, 0:00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft – wie die Anmeldung – unter der folgenden Adresse:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren Telefax: 08341 – 4304 50 E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens am 4. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs werden bei der Berechnung der Frist für den Zugang des Nachweises
nicht mitgerechnet.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Hinweise zur Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, etwa eine
Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
von Aktionärsvereinigungen oder anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Personen oder Institutionen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diejenigen
Aktionäre, die sich in der Hauptversammlung vertreten lassen möchten, müssen die auf ihren Namen ausgestellten Eintrittskarten
zusammen mit dem Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’, das auch unter www.ab-kf.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung abgerufen werden kann, im Original, per Telefax oder mittels E-Mail an folgende Adresse übersenden:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren Telefax: 08341 – 4304 50 E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Die Eintrittskarte und das Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’ müssen spätestens am Dienstag, den 9. Mai 2017, 24:00 Uhr bei der vorbezeichneten Adresse eingehen. Zu beachten ist, dass das Formular ‘Vollmacht & Weisung für die Stimmrechtsvertreterin’
vollständig ausgefüllt sein muss. Insbesondere müssen der Stimmrechtsvertreterin Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG) und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern unterbreiten (vgl. § 127 AktG). Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung sind schriftlich, per Telefax oder mittels E-Mail ausschließlich zu richten an:
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Vorstand, Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren Telefax: 08341 – 4304 50 E-Mail: hauptversammlung@ab-kf.de
Bekanntmachungspflichtige Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung und bekanntmachungspflichtige
Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Internet unter www.ab-kf.de im Bereich Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei
der Tag des Zugangs nicht eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am 26. April 2017, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse zugegangen sind.
Hinweise zu Tagesordnungsergänzungsverlangen von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft unter der zuvor genannten
Adresse zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht
eingerechnet wird, das heißt bis spätestens am Montag, den 10. April 2017, 24:00 Uhr in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen
halten.
Hinweise zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand kann in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen
die Auskunft verweigern. Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ab-kf.de im Bereich
Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen gemäß § 124a AktG
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ab-kf.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 1.545.700,00 eingeteilt
in 54.450 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien, sodass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
daher 54.450 beträgt.
Kaufbeuren, im März 2017
Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft
Werner Sill
– Der Vorstand –
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