Sophos Holdings GmbH c/o DLA Piper UK LLP
Sophos Holdings GmbH: Eintritt sämtlicher Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Utimaco Safeware AG
Sophos Holdings GmbH / Übernahmeangebot/Fusionen & Übernahmen Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Eintritt der Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Utimaco Safeware AG Die Sophos Holdings GmbH ('Bieterin') hat am 21. August 2008 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Utimaco Safeware AG ('Utimaco AG') zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Utimaco AG (ISIN DE0007572406) ('Utimaco-Aktien') gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 14,75 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 29. September 2008, 24:00 Uhr. Gemäß den Ziffern 12.1 bis 12.4 der am 21. August veröffentlichten Angebotsunterlage stand das Übernahmeangebot und die Aktienkauf- und Übertragungsverträge in Folge der Annahme des Übernahmenagebots unter den dort bezeichneten aufschiebenden Bedingungen. Sämtliche der Angebotsbedingungen sind eingetreten. Die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.3 ist bereits am 18. September 2008 eingetreten. Hierzu wird auf die entsprechende Veröffentlichung am 19. September 2008 im elektronischen Bundesanzeiger des Eintritts einer Angebotsbedingung verwiesen. Nach Ablauf der Annahmefrist steht bereits zum heutigen Tage fest, dass das Übernahmeangebot hinsichtlich mehr als 7.446.452 Utimaco-Aktien angenommen wurde. Damit wurde die Mindestannahmeschwelle von 50,5% erreicht, so dass die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage eingetreten ist. Des Weiteren ist gemäß Ziffer 12.2 innerhalb des Zeitraums von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahmefrist über das Vermögen eines der folgenden Unternehmen kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eingeleitet, eröffnet oder von einem Dritten (außer der Bieterin oder einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person) beantragt worden oder bei einem der folgenden Unternehmen die Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit im Sinne der einschlägigen Regelungen des deutschen Insolvenzrechts oder der jeweils entsprechenden ausländischen Vorschriften eingetreten: Utimaco AG, Utimaco Safeware B.V., Utimaco Safeware Ltd., Utimaco Safeware AB, Utimaco Safeware Oy, Utimaco Safeware, Inc., Utimaco Safeware KK und Utimaco Safeware France SA. Schließlich ist im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Ablauf der Annahemfrist keine der in Ziffer 12.4 der am 21. August 2008 veröffentlichten Angebotsunterlage aufgeführten nachteiligen Maßnahmen eingetreten. Aufgrund des Eintritts sämtlicher Angebotsbedingungen sind das Übernahmeangebot sowie die infolge seiner Annahme geschlossenen Aktienkauf- und Übertragungsverträge wirksam geworden. Die Veröffentlichung der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG wird am 2. Oktober 2008 nach Ablauf der Nachbuchungsfrist erfolgen. Köln, den 30. September 2008 Sophos Holdings GmbH 30.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
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