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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Desaster: Interner Whistleblower warnte EY schon im Jahre 2016. Klägervertreter sehen Rückenwind für Klagen gegen EY
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/ Schlagwort(e): Rechtssache/Research Update
WIRECARD-Desaster: Interner Whistleblower warnte EY schon im Jahre 2016 Klägervertreter sehen Rückenwind für Klagen gegen EY
Dr. Marc Liebscher: “Besonders bemerkenswert finden wir folgende Umstände: 1. Der Whistleblower kam intern von EY: Das heißt, das Wissen des Whistleblowers ist zunächst seiner EY-Einheit zurechenbar. 2. Das Headquarter von EY-Deutschland wurde durch den Whistleblower informiert: Das heißt, die Deutschland-Führung von EY und damit die deutschen EY-Prüfer von WIRECARD mussten um die Hinweise wissen. Das Wissen des Whistleblowers wird damit EY-Deutschland und den konkreten Prüfern voll zugerechnet. 3. Die Hinweise kamen nicht von außen zu EY, sondern direkt und intern durch einen eigenen Mitarbeiter. Damit waren die Vorwürfe für EY-Deutschland wesentlich glaubhafter. 4. Der Whistleblower informierte, dass es Bestechungsversuche der WIRECARD-Konzernführung gegenüber EY-Mitarbeitern gegeben habe. Daher hätte die deutsche EY-Führung besonders darauf achten müssen, eine sorgfältige und unabhängige Prüfung durchzuführen. Damit gerät die Führung von EY-Deutschland ins Visier: Was haben die unternommen, um eine rechtmäßige Prüfung zu gewährleisten?” Dr. Wolfgang Schirp ergänzt: “Der Whistleblower informierte über “round-tripping”, das ist eines der Hauptwerkzeuge beim Aufblähen der Aktivseite der WIRECARD-Bilanz. Genau dies war Kern der zuvor gegen WIRECARD geäußerten Vorwürfe. Wesentlich erscheint uns auch: Die EY-Untersuchung wurde auf “Geheiß von Marsalek” gestoppt. Das bedeutet, dass Marsalek Umfang und Intensität der Abschlussprüfung bestimmte, obwohl Vorwürfe gerade gegen seine Unternehmensführung in Asien vom EY-Mitarbeiter/Whistleblower vorgebracht worden waren. Was wussten die einzelnen Personen der EY-Führung in Stuttgart darüber?” Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D – 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com
30.09.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |