Ropal Europe AG
Ropal Europe AG: Arbeitsgerichtsurteil zugestellt
Ropal Europe AG / Schlagwort(e): Rechtssache Corporate News Arbeitsgerichtsurteil zugestellt Allendorf/Eder, 27. September 2013 – Die Ropal Europe AG (ISIN: DE000A1MBGB4) gibt bekannt, dass der Tochtergesellschaft Ropal AG, Zürich, am 23. September 2013 ein Urteil vom Arbeitsgericht Zürich im Verfahren mit einem ehemaligen Vorstand zugegangen ist. Durch das Urteil wird die Klage des ehemaligen Vorstands ohne jede weitere Verhandlung und Beweisaufnahme abgewiesen. Darüber hinaus wurde der Ropal AG eine Parteientschädigung gegen den ehemaligen Vorstand von EUR 31.710,00 zugesprochen. Die in diesem Zusammenhang zum 31. Dezember 2012 noch bestehende aber bereits reduzierte Rückstellung in Höhe von EUR 317.000,00 konnte daher zum 30. Juni 2013 aufgelöst werden. Ebenso wurde die Parteientschädigung zu diesem Stichtag bilanziert. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht aus diesem Verfahren nicht mehr. Über die Ropal Europe AG: Weitere Informationen: www.ropal.eu Kontakt
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