ISRA VISION Parsytec AG
Parsytec AG: Parsytec veröffentlicht zusätzliche Informationen zur geplanten Kapitalausschüttung
Corporate-News übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Parsytec veröffentlicht zusätzliche Informationen zur geplanten
Kapitalausschüttung
Aachen/Deutschland – 24. April 2006. Parsytec AG – weltweit führender
Anbieter von Oberflächeninspektionssystemen für Bahnwaren – veröffentlicht
zusätzliche Informationen zu der in der Ad-hoc-Meldung vom 23. März 2006
angekündigten geplanten Kapitalausschüttung von 1 Euro pro Aktie.
Die folgende Darstellung ist eine FAQ-Liste (Frequently Asked Questions)
mit bereits von Aktionären gestellten Fragen zur Technik der Ausschüttung:
Wie hoch ist die Ausschüttung pro Aktie nach der Aktienzusammenlegung: 1
Euro oder 2 Euro?
Die Ausschüttung pro heutiger Aktie beträgt 1 Euro. Das bedeutet, dass die
Ausschüttung pro Aktie nach der Zusammenlegung 2 Euro beträgt (12,5 Mio.
Euro bei ca. 6,25 Mio. Aktien).
Zu welchem Zeitpunkt muss ich Aktionär sein, um den Euro zu bekommen?
Man muss am Tag der Auszahlung (bzw. am Vortag, der der banktechnischen
Abwicklung zugrunde liegt) Aktionär sein. Die Auszahlung wird
voraussichtlich Anfang 2007 abgewickelt.
Was ist mit der ursprünglich angekündigten Dividende?
Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, wegen der Höhe der
Ausschüttung darauf zu verzichten, den Aktionären neben dem 1 Euro aus der
Kapitalausschüttung noch eine zusätzliche Dividendenzahlung vorzuschlagen.
Wann findet die Zusammenlegung der Aktien statt?
Die Aktienzusammenlegung erfolgt nach der Eintragung der für die
Ausschüttung erforderlichen Kapitalmaßnahmen in das Handelsregister; d.h.
dann wird sie banktechnisch umgesetzt. Die Handelsregistereintragungen
werden nach der Hauptversammlung durchgeführt.
Wie ist die Ausschüttung steuerlich zu bewerten?
Sofern Sie als in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Aktionär die
Aktien an der Parsytec AG in Ihrem Privatvermögen halten und Ihre
Beteiligungshöhe während der letzten fünf Jahre ununterbrochen geringer als
1% war, führt grundsätzlich weder die beabsichtigte Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln noch die erwartete Auszahlung in Folge der
anschließenden Kapitalherabsetzung zu steuerpflichtigen Einkünften aus
Sicht der deutschen Einkommensteuer. Grundsätzlich empfehlen wir, sich im
Hinblick auf Ihre individuellen Besteuerungskonsequenzen mit Ihrem
steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen.
Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden steuerlichen Erläuterungen
ausschließen müssen, auch wenn wir diese Erläuterungen sorgfältig
zusammengestellt haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.parsytec.de/tcchart_2131.html
(c)DGAP 24.04.2006
—————————————————————————
Sprache: Deutsch
Emittent: Parsytec AG
Auf der Hüls 183
52086 Aachen Deutschland
Telefon: +49 (0)2419696-200
Fax: +49 (0)241 9696-500
Email: ir@parsytec.de
WWW: www.parsytec.de
ISIN: DE0005089908
WKN: 508990
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
—————————————————————————
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden