Online Marketing Solutions AG
Online Marketing Solutions AG kündigt außerordentliche Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG an
Online Marketing Solutions AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Eschborn – Februar 2014: Die Online Marketing Solutions AG hat eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in welcher der Vorstand die Lage der Gesellschaft darlegen und die weitere Vorgehensweise erörtern wird. Der Vorstand der Online Marketing Solutions AG teilt mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein solcher eingetreten ist. Er prüft intensiv die zur Beseitigung dieses Verlusts erforderlichen Maßnahmen. Der Vorstand hat gemäß § 92 Abs. 1 AktG zugleich eine Hauptversammlung einberufen, in welcher er den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern wird. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung ist form- und fristgerecht bekannt gemacht worden. Über die Online Marketing Solutions AG: Kontakt Online Marketing Solutions AG: Börsenzulassung und Handelssegment: Ende der Corporate News 07.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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