One Square Advisory Services S.à.r.l.
One Square Advisory Services GmbH: eno energy GmbH Anleihe – One Square Advisory Services lehnt den Vorschlag der Gesellschaft ab und stellt Gegenantrag, die Anleihe zunächst um sechs Monate und nur unter Beibehaltung des heutigen Rangs in den Finanzverbindlichkeiten zu verlängern
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe 2015-09-03 / 15:53 --------------------------------------------------------------------- * One Square Advisory Services lehnt die Verlängerung der Anleihe ohne Einbindung der Anleihegläubiger in die geplante Gruppenfinanzierung ab * One Square Advisory Services verlangt die Einbeziehung der Anleihe in das Besicherungskonzept * One Square Advisory Services stellt den Antrag auf Verlängerung der Anleihe um sechs Monate unter der Bedingung, dass die heutige Rangposition in den Finanzverbindlichkeiten erhalten bleibt * One Square Advisory Services fordert die Wahl eines gemeinsamen Vertreters als Verhandlungsführer für die Anleihegläubiger * One Square Advisory Services empfiehlt den Anleihegläubigern, Ihre Interessen zu bündeln und gegen den Antrag der Gesellschaft zu stimmen München, 3. September 2015 Die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatiner Str. 36, 80333 München hat in Bezug auf die am 18. August 2015 im Bundeanzeiger veröffentlichte Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung der 7,375% Anleihe 2011/2016 (ISIN: DE000A1H3V53 / WKN: A1H3V5) der eno energy GmbH ("Emittentin" oder Gesellschaft") zwischen dem Zeitraum 4. September und 10. September 2015 lehnt die Verlängerung der Anleihe unter den derzeitigen Bedingungen ab. Die Gesellschaft hat den Gegenantrag der One Square Advisory Services vom 2. September, die Verlängerung der Anleihe abzulehnen, aus formalen und für die Antragstellerin nicht nachvollziehbaren materiellen Gründen, nicht zugelassen. Daher hat die One Square Advisory Services GmbH heute erneut einen Gegenantrag gestellt. Danach soll die Anleihe zunächst nur um sechs Monate und nur unter der Bedingung, dass die heutige Rangposition in den Finanzverbindlichkeiten erhalten bleibt. Der derzeitige Vorschlag der Emittentin beruht einzig auf dem Argument, dass im Falle einer Nichtverlängerung der Anleihe die Rückzahlung der Anleihe nicht gesichert sei. Damit droht die Gesellschaft indirekt mit der Insolvenz und will eine Verlängerung der Anleihe erzwingen. Es bleibt völlig unklar, unter welchen Bedingungen die geplante Gruppen- bzw. Konsortialfinanzierung erfolgen soll. Insbesondere ist zu befürchten, dass die heutige Rangigkeit und Position der Anleihe im Zuge der neuen Finanzierung und der vorgeschlagenen Verlängerung zu Lasten der Anleihegläubiger verschlechtert wird. Die Anleihe muss daher entsprechend ihrer heutigen Position in das Besicherungskonzept eingebunden werden. Trotz mehrfacher Anfragen hat die Gesellschaft keine aussagefähigen Informationen zur Verfügung gestellt. Die One Square Advisory Services lehnt daher den Vorschlag der Gesellschaft ab und empfiehlt den Anleihegläubigern Ihre Interessen zu bündeln, den Antrag der Gesellschaft abzulehnen und den Gegenantrag der One Square Advisory Services zu unterstützen. Die One Square Advisory Services bietet interessierten Anleihegläubigern, Sie bei den anstehenden Abstimmungen zu vertreten. Ein entsprechendes Vollmachtsformular ist unter www.onesquareadvisors.com zum Download verfügbar. Die One Square Advisory Services GmbH steht darüber hinaus Anleihegläubigern für Auskünfte und Rückfragen auch telefonisch unter 089 1598980 zur Verfügung. Vollmachten können per Fax an 089 159898 22 oder per Email an eno-energy@osa.email übersandt werden. Die One Square Advisory Services GmbH hat daher folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 4 gestellt: "Gegenantrag zu dem Beschlussvorschlag unter Abschnitt B Ziffer 1. der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung: Die One Square Advisory Services GmbH stellt hiermit folgenden Gegenantrag zu dem Beschlussvorschlag unter Abschnitt B Ziffer 1. (Verlängerung der Laufzeit): Beschlussfassung über die Änderung der Rückzahlung bei Endfälligkeit und die Änderung der Anleihebedingungen Wir schlagen vor, anstelle des Beschlussvorschlags der Emittentin unter Abschnitt B Ziffer 1 (Verlängerung der Laufzeit) der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung den folgenden Beschluss zu fassen: a)Änderung des § 4 der Anleihebedingungen (Rückzahlung bei Endfälligkeit). § 4 (Rückzahlung bei Endfälligkeit) der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: "Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag am 31. Dezember 2016 (der" Fälligkeitstag") zurückgezahlt." b)Aufschiebende Bedingung Die einheitliche Beschlussfassung gemäß Buchstabe a) dieses Antrags über die Änderung der Anleihebedingungen darf, unbeschadet des § 20 Abs. 3 Satz 4 SchVG, nur vollzogen werden, wenn folgende Bedingungen eingetreten sind: (i) Die Emittentin beruft schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 1. April 2016, eine neue Versammlung der Gläubiger der Anleihe der eno energy GmbH (ISIN: DE000A1H3V53 / WKN: A1H3V5) entsprechend den Bestimmungen des SchVG ein und stellt die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur Abstimmung. (ii) Die Gläubiger der neu aufzunehmenden Finanzverbindlichkeiten durch die Emittentin sind in einer Insolvenz der Emittentin im Rang hinter den Verbindlichkeiten der Emittentin aus oder im Zusammenhang mit der Anleihe. Sicherheiten zu Gunsten der neuen Finanzgläubiger dürfen nur bestellt werden, wenn den Anleihegläubigern gleichzeitig ein Vorrang an diesen Sicherheiten eingeräumt wird. Begründung: Begründung des Gegenantrags Die Gesellschaft hat zu ihrem Antrag keine Informationen zur Verfügung gestellt, die den Anleihegläubigern eine Beurteilung des Vorschlages ermöglichen würde. Zudem existiert keine finanzwirtschaftliche und juristische Analyse durch einen unabhängigen Dritten oder einen Vertreter der Anleihegläubiger. Es kann infolgedessen derzeit nicht objektiv beurteilt werden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Lasten der Anleihegläubiger überhaupt erforderlich sind. Gleichzeitig teilt die Gesellschaft mit, dass ohne die vorgeschlagene Verlängerung der Laufzeit die Rückzahlung der Anleihe nicht gesichert ist. Die Gesellschaft droht damit indirekt mit der Insolvenz. Um eine drohende Insolvenz der Gesellschaft bis zur Überprüfung der Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft abzuwenden, sollte die Anleihe bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden. Damit steht der Gesellschaft und den Anleihegläubigern genügend Zeit zur Verfügung um die Finanzsituation der Gesellschaft zu prüfen, und ein Refinanzierungskonzept zu entwickeln, das nicht zur einseitig zu Lasten der Anleihegläubiger geht. Es ist insgesamt erstaunlich mit welcher Begründung die Emittentin eine Änderung der Anleihebedingungen durch die Anleihegläubiger fordert. Nach Vereinheitlichung und teilweiser Erhöhung der Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen in einem einheitlichen Konsortialkreditvertrag sollen weitere Investitionsfinanzierungen ("Neuverschuldung") in den Konsortialkreditvertrag aufgenommen werden. Zur Gewährung der notwendigen Flexibilität der einzelnen Finanzierungsschritte wie auch zur gleichzeitigen Ausweitung des Geschäfts der Gesellschaft soll die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe erfolgen. Unter Anbetracht der geplanten Neuverschuldung ergibt sich für die Anleihegläubiger der eno-Anleihe eine Vielzahl von Fragestellungen, die in der Einladung der Abstimmung nicht hinreichend erörtert wurden: - Wie verändert sich die rangmäßige Stellung der Anleihegläubiger im Rahmen der Neuverschuldung? - Wie stellen sich die Konditionen der Neuverschuldung in Bezug auf Zins, Covenants, Sicherheiten etc. dar? - Werden die Anleihegläubiger in den Sicherheitenpool der Neugläubiger mit aufgenommen um eine Schlechterstellung der Anleihegläubiger ggü. den Neugläubigern zu verhindern? - Ist eine Verschlechterung des Wasserfalls für die Anleihegläubiger gegeben. Im Rahmen der Neuverschuldung muss sichergestellt werden, dass sich die Stellung der Anleihegläubiger im Vergleich zur Ausgangssituation nicht verschlechtert. Hierzu muss ausreichend Transparenz von Seiten der Emittentin geschaffen werden, um eine allumfassende Analyse zu den Implikationen der vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen zu ermöglichen. Entsprechende Informationen hat die Gesellschaft weder vorgelegt, noch hat sie zu diesen Punkten Stellung bezogen. Die One Square Advisory Services GmbH fordert die Emittentin daher auf, den Anleihegläubigern umgehend alle Informationen, die für die Beurteilung der oben genannten Punkte erforderlich sind, wie insbesondere aktuelle Jahresabschlüsse, Businesspläne, Sanierungsgutachten, Kreditverträge etc. zur Verfügung zu stellen bzw. auf der Website der Emittentin zugänglich zu machen. Bevor die Gläubiger der Anleihe einem Einschnitt in ihre Vermögensrechte - wie in den Beschlussvorschlägen der Emittentin vorgesehen - zustimmen, sollte zunächst die finanzwirtschaftliche und juristische Situation der Gesellschaft und der Anleihegläubiger unter den oben genannten Gesichtspunkten auf den Prüfstand gestellt werden. Die Gläubiger der Anleihe sollten die Ergebnisse dieser Analysen abwarten, um sodann eine informierte Entscheidung treffen zu können. Das auf Basis der Analysen zwischen der Gesellschaft und dem gemeinsamen Vertreter ggf. erarbeitete neue Konzept sollte dann in einer weiteren Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt werden. Die One Square Advisory Services GmbH erklärt sich bereits jetzt dazu bereit, die Rechte der Anleihegläubiger wahrzunehmen und für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren. Die One Square Advisory Services GmbH ist eine auf Restrukturierungen spezialisierte Beratung mit Sitz in München und verfügt über die weitaus größte Expertise in der Vertretung von Anleihegläubigern als gemeinsamer Vertreter. So hat die One Square Advisory Services GmbH beispielsweise die Anleihegläubiger bei der Restrukturierung von DF Deutsche Forfait, Ekotechnika, Golden Gate, Mifa, MT-Energie, RENA, SAG-Solarstrom, Solarworld, SiC Processing, Windreich und Zamek vertreten. Die One Square Advisory Services GmbH bietet Anleihegläubigern an, sie auf den anstehenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ein entsprechendes Vollmachtsformular ist unter www.onesquareadvisors.com zum Download verfügbar. Die One Square Advisory Services GmbH steht darüber hinaus Anleihegläubigern für Auskünfte und Rückfragen auch telefonisch unter 089/1598980 zur Verfügung. Vollmachten können per Fax an 089/159898-22 oder per Email an eno-energy@osa.email übersandt werden." Kontakt: One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München eno-energy@osa.email www.onesquareadvisors.com --------------------------------------------------------------------- 2015-09-03 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 392397 2015-09-03
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