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MySPARTA AG gibt Beschluss über Durchführung der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung bekannt
MySparta AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 01.06.2011 / 10:42 MySPARTA AG gibt Beschluss über Durchführung der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung bekannt Hannover, den 30.05.2011 Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der MySPARTA AG vom 1. April 2011 zu Tagesordnungspunkt 19 (Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre) hat der Vorstand am 17. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit EUR 1.096.875,00 um bis zu EUR 1.096.875,00 durch Ausgabe von bis zu 1.096.875 neuen nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2010 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je auszugebender Aktie zu erhöhen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 31. August 2011 mindestens 500.000 (fünfhunderttausend) neue Stückaktien gezeichnet sind. Zur Zeichnung und Übernahme der bis zu 1.096.875 neuen nennwertlosen Stückaktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie wurde die quirin bank AG, Berlin mit der Maßgabe zugelassen, die bis zu 1.096.875 neuen nennwertlosen Stückaktien den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist vom 31.05.2011 bis 14.06.2011 (jeweils einschließlich) im Verhältnis von 1 (einer) bestehenden zu 1 (einer) Neuen Aktie zum Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie zum Bezug anzubieten. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Inhabern von Bezugsrechten wird über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus die Möglichkeit eines Mehrbezugs in der Form eingeräumt dass sie die neuen Aktien, für die Bezugsrechte während der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, gegen Zahlung des Bezugspreises zeichnen können. Die Ausübung des Mehrbezugsrechts hat zusammen mit der Erklärung über die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts zu erfolgen. Sollte der Umfang der Ausübung von Mehrbezugsrechten die Zahl der neuen Aktien übersteigen, für die Bezugsrechte während der Bezugsfrist nicht ausgeübt worden sind, werden die Mehrbezugszeichnungen anteilig im Verhältnis der jeweils bestehenden gesetzlichen Bezugsrechte gekürzt werden. Hinweis: Diese Unternehmensmeldung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren - insbesondere nicht in den USA und nicht in solchen Ländern oder Jurisdiktionen, in denen ein Angebot, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Verkauf ohne vorherige Registrierung oder Zulassung unter den jeweils einschlägigen wertpapierrechtlichen Vorschriften unzulässig wäre - dar, sondern dient ausschließlich der Information. Über MySPARTA AG Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften einschließlich der Beteiligung an börsennotierten Aktiengesellschaften im In- und Ausland, ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 1 KWG. Hauptaktionär der MySPARTA AG ist mit ca. 75 % die Opportunity Investment Management PLC. Kontakt: MySPARTA AG c/o Auf dem Kirchbüchel 3 53127 Bonn www.mysparta.de Ende der Corporate News --------------------------------------------------------------------- 01.06.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 127126 01.06.2011
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