Matica Technologies AG
Matica Technologies AG Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen genehmigt
Matica Technologies AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Pressemitteilung Matica Technologies AG Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen genehmigt Esslingen, 17. Juni 2015 – Matica Technologies AG (A0JELZ) gibt bekannt, dass am 27. März 2015 der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen gebilligt wurde. Anfechtungsanklagen sind nicht eingegangen. Matica Technologies beabsichtigt den Eintrag in das Handelsregister für das genehmigte Kapital gegen Sacheinlage baldmöglichst abzuwickeln und vorrausichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen durchzuführen. Einzelheiten zum Bezugsangebot der Kapitalerhöhung werden in den nächsten Wochen folgen, da der Jahresabschluss 2014 gerade finalisert wurde. Das Genehmigungsverfahren für die Prüfung des Prospektes befindet sich in Arbeit. Das Bezugsrecht wird den Aktionären vorausichtlich Ende Juli gewährt. —ENDE— Über den Matica Technologies Konzern Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite: www.maticatech.com. KONTAKT Matica Technologies AG | Kelterstrasse 59 | D-72669 Unterensingen Disclaimer Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Matica Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (iv) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (v) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (vi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Keine Pflicht zur Aktualisierung 2015-06-19 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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