Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Swapskandal – Sparkasse Köln Bonn und Schnee Gruppe arbeiteten zusammen
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme 03.07.2014 / 22:21 --------------------------------------------------------------------- In einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg wegen gescheiterter Swapgeschäfte kam es heute heraus. Die Sparkasse Köln Bonn und die Schnee Gruppe haben in einer großen Aktion zusammen gewirkt. Die Sparkasse Köln Bonn ist seit langem dafür bekannt, gerne ihren Kunden riskante Geschäfte zu verkaufen. So erscheint sie seit Jahren auch immer wieder im Zusammenhang mit riskanten Swapgeschäften. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehrfach darüber berichtet. Besonders auffallend ist auch die Häufung in Zusammenhang mit der SKR Rente der Schneegruppe. Dabei wurden die bereits geschädigten Anleger in diesem Rentenmodell von ihren Beratern darauf angesprochen das sie eine bessere finanzierende Bank für das Modell hätten. Der Zinssatz dort wäre besser als zuvor bei der HELABA oder der HSH Nordbank. Die Sparkasse Köln Bonn hatte dabei als Gegenangebot immer eine variable Finanzierung mit einem Swapgeschäft. Auf einer zuvor abgehaltenen Schulung durch die Schnee Gruppe und der Sparkasse Köln Bonn wurden Berater der Schnee Gruppe darauf geschult, ihre Kunden bei der Sparkasse abzuliefern. Im Gegenzug erhielten die Berater für jeden Kunden der bei der Sparkasse Köln Bonn zukünftig finanziert erhebliche Provisionen. Von Risiken im Zusammenhang mit Swaps wurde nie gesprochen. "Mit dieser Aussage nehmen die Fälle eine ganz neue Dimension an." so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. "Wir haben dieses Zusammenwirken schon die ganze Zeit vermutet. Jetzt können wir es endlich beweisen. Die Vorgehensweise der Sparkasse ist unglaublich:" so Leipold weiter. Interessant ist auch die Vorgehensweise der Sparkasse Köln Bonn. Während andere Banken versuchen Swapfälle leise abzuwickeln, erdreistet sich die Sparkasse Köln Bonn tatsächlich ihre Kunden auf Zahlung der Verluste zu verklagen. Gerade für eine Sparkasse ist dieses Vorgehen unvergleichlich. Erst vor wenigen Wochen hat die Sparkasse in einem Paralleverfahren vor dem OLG Köln Angst vor einem Urteil gehabt und die gesamte Forderung des Klägers aus den gescheiterten Swapgeschäften anerkannt. Betroffenen Anlegern kann daher nur empfohlen werden, keine weiteren Zahlungen zu leisten und ihre Unterlagen von Spezialisten prüfen zu lassen. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich seit 2007 darauf spezialisiert geschädigte Swapkunden erfolgreich gegenüber Banken zu vertreten. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 03.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 276656 03.07.2014
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