Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Sparkasse Köln Bonn wird vorsätzliche Falschberatung im Zusammenhang mit Swapgeschäften bescheinigt
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme 04.12.2014 / 12:00 --------------------------------------------------------------------- Erneut unterliegt die Sparkasse Köln Bonn wegen hochspekulativer Swapgeschäfte vor einem deutschen Gericht. In einem 30 - seitigen Urteil attestiert das Landgericht Nürnberg der Sparkasse eine vorsätzliche Falschberatung, welche weder anlegergerecht noch objektgerecht war. Darüber hinaus bestätigt das Landgericht Nürnberg, dass eine Verjährung nach 37 a WpHG a.F. nicht eingetreten ist. Hintergrund waren Swapgeschäfte welche dem Kunden im Zusammenhang mit einer Umfinanzierung angeboten worden sind. Der Kunde hatte eine Altersvorsorge finanziert. Dies war der Sparkasse auch bekannt. Der Vorsatz ergibt sich somit bereits aus dem klaren Ziel des Kunden kein Risiko einzugehen. "Das gleiche gilt im Übrigen für Immobilienfinanzierungen, welche mit einem Swap abgesichert werden sollten." so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. Das Landgericht hat der Sparkasse bestätigt, dass sie das Ziel des Kunden hätte erkennen müssen und ohne weitere Aufforderung vor allem über den anfänglichen negativen Barwert, der solchen Geschäften immer innewohnt, hätte aufklären müssen." so Leipold weiter. In diesem Fall war die Sparkasse Köln Bonn die Klägerin und hat ihren Kunden auf Rückzahlung des wegen vorzeitiger Kündigung entstandenen Schadens verklagt. Der von der Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Sparkassenkunde rechnete in dem Verfahren mit Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung auf und hatte damit vollumfänglich Erfolg. Betroffen Kunden von Swapgeschäften kann nur dringend empfohlen werden, keine weiteren Zahlungen auf Swaps zu leisten und die Ansprüche möglichst noch im Jahr 2014 verjährungshemmend geltend zu machen. Ab 2015 kommt ein neues Verjährungsproblem bei diesen Geschäften hinzu, welches die Durchsetzung dieser Geschäfte wieder erschwert. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. mit Sitz in München, Frankfurt und Hamburg hat eine eigene Swapabteilung unter Führung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold, welcher sich seit 7 Jahren mit der erfolgreichen Durchsetzung von Swapansprüchen befasst. Dabei ist es unabhängig ob es ein Absicherungsswap oder ein spekulativer Swap ist. Außerdem ist die Swapart ebenfalls nicht relevant. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft hat bereits einfache Zinsswaps, Zins-Währungsswaps und hochkomplexe Swaparten erfolgreich rückabgewickelt. --------------------------------------------------------------------- 04.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 302421 04.12.2014
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