Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich in Sachen Swaps vor dem OLG Köln
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache 22.05.2014 / 06:30 --------------------------------------------------------------------- In einem seit fast 4 Jahren andauernden Rechtsstreit in Sachen Swaps erkennt die Sparkasse Köln Bonn sämtliche Ansprüche eines Swapopfers an. Offenbar wollte die Bankenbranche ein Grundsatzurteil verhindern. Der Kläger ein Apotheker aus der Mitte Deutschlands bekam ursprünglich eine "Schneerente" verkauft und wurde bei der HSH Nordbank finanziert. Ein paar Jahre später kam dann die Sparkasse Köln Bonn auf den Kläger zu und wollte dem Kläger ein günstigeres Darlehen anbieten. Allerdings nur in Verbindung mit einer "Zinssicherung" in Form eines Zins-Währungsswaps. Die Risiken zu diesem Geschäft teilte man dem Kunden nicht mit. Schlimmer noch. Man verheimlichte dem Kunden auch den so genannten anfänglichen negativen Barwert, welcher unstreitig in diesem Verfahren in einem solchen Geschäft vorhanden ist. Konkret bedeutet dies, dass die Sparkasse ihr Risiko zu Lasten des Klägers am Markt verkauft hat und der Swap daher im Minus startete ohne das der Kunde Kenntnis davon hatte. Bereits der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2011 bei einer anderen Swapart eine Bank aus diesem Grund zu Schadensersatz verurteilt. Einziger Unterschied war, dass es sich damals um einen spekulativen Swap handelte ohne entsprechendes Grundgeschäft zur Absicherung. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Aufklärung über einen anfänglichen negativen Marktwert bei Absicherungsswaps nicht erforderlich ist. Aufgrund der Argumentation von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold hat das OLG Köln angekündigt seine Rechtsprechung diesbezüglich zu ändern und auch eine Aufklärungspflicht für Absicherungsswaps bzgl. des negativen Marktwertes anzunehmen. Grundgedanke von Rechtsanwalt Leipold war dabei, dass die bisherige Unterscheidung sich zum einen nicht aus dem Bundesgerichtshof Urteil aus 2011 ergibt und zum anderen es nicht sein kann, dass der Spekulant besser gestellt wird, als der Kunde der sich gegen Risiken absichern will. Das OLG Köln hielt diese Änderung der Rechtsprechung für so entscheidend, dass es in einem ausführlichen Hinweisbeschluss ankündigte die Revision zum Bundesgerichtshof zu zu lassen. Als die Sparkasse Köln Bonn gemerkt hat, dass sie mit ihrer bisherigen Argumentation nicht mehr gewinnen konnte, versuchte sie einen Tag vor der letzten mündlichen Verhandlung die Notbremse zu ziehen und eine ausführliche Urteilsbegründung durch das OLG Köln zu verhindern. "Das Ergebnis dieses Verfahrens ist ein weiterer Meilenstein in Sachen Swaps. Die Sparkasse hat in letzter Konsequenz versucht die gesamte deutsche Bankenlandschaft vor einem weiteren Grundsatzurteil in Sachen Swaps zu schützen, in dem sie in diesem Fall anerkannt hat." so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. "Dieses Verfahren ist der beste Beweis, dass es sich lohnt mehrere Jahre in einem Rechtsstreit wegen Swaps durchzuhalten, selbst wenn man wie hier in der ersten Instanz unterliegt." so Leipold weiter. Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in München, Frankfurt und Hamburg hat sich mit einem eigenen Swapteam unter Leitung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold seit 2007 auf Swapverfahren für Privat-, Geschäftskunden und Kommunen spezialisiert und vertritt seit Jahren erfolgreich geschädigte Bankkunden. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 22.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 269918 22.05.2014
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