Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank- Swapverträge sittenwidrig?
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache 22.11.2012 / 12:59 --------------------------------------------------------------------- Justiz in München wird in Ihren Vorgaben in Sachen Swaps immer konkreter. Problem der Sittenwidrigkeit betrifft alle Banken. Die Zeiten werden immer schwerer in Sachen Swaps für die betroffenen Banken. Bereits Anfang dieses Jahres hat der 5. Senat des OLG München deutlich darauf hingewiesen, dass die Beratungsleistung beim Verkauf von Swaps überdurchschnittlich gut sein muss und ein Hinweis erfolgen muss, dass man sich an einem Glücksspiel beteiligt. Weitere Senate in München werden zwischenzeitlich noch konkreter. So sehen die bayerischen Richter bereits die Überschrift unter der die Geschäfte angepriesen worden sind, wie 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives Zins- und Währungsmanagement' als irreführend. Fraglich ist auch, ob mit den Swaps eine 'Zinsoptimierung' oder 'Aktives Zins- und Währungsmanagement' überhaupt erreichbar ist. Eine Vielzahl der betroffenen Kunden haben die Swaps im Zusammenhang mit Immobilien- oder sonstigen Finanzierungen verkauft bekommen. Das Ziel eines solchen Kunden ist für die Bank objektiv und ohne weitere Erklärung erkennbar. Der Finanzierende möchte in möglichst kurzer Zeit sein Darlehen tilgen. Sattelt die beratende Bank nun einen Swap auf eine Finanzierung, torpediert sie gerade dieses Ziel und begeht eine vorsätzliche Falschberatung. Im Ergebnis kommt man so zur Sittenwidrigkeit der Swapverträge und somit zur Rückabwicklung. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold der eine Vielzahl von geschädigten Bankunden aus Deutschland und Österreich bereits erfolgreich gegen Banken vertreten hat, meint dazu: 'Die Banken bekommen durch diese strenge Rechtsprechung das zurück, was sie zuvor ohne entsprechende Hinweise an ahnungslose Kunden verkauft haben und diese an den Rand der Existenz gebracht haben' 'Wir halten die Beratung zu Swaps an unerfahrene Kunden für einen Verstoß gegen das BörsG und folglich für eine Straftat.' Rechtlich bedeutet der Verstoß gegen das BörsG eine weitere Anspruchsgrundlage für Kunden, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüche. In einem weiteren aktuellen Verfahren vor dem Landgericht München hält das Gericht einen Currency Related Swap für strukturell bereits so risikoreich, dass die Beratung fehlerhaft war. Insgesamt kann betroffenen Kunden nur empfohlen werden, ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 22.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 194356 22.11.2012
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