Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : HypoVereinsbank Ingolstadt – Profit vor Sicherheit der Kunden?
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache 05.11.2012 / 07:22 --------------------------------------------------------------------- Offensichtlich hat die Filiale der HypoVereinsbank Ingolstadt mehr hochspekulative Swaps verkauft, als bisher bekannt. Die HypoVereinsbank steht bereits seit mehreren Jahren wegen gefährlicher Derivatgeschäfte vor Gericht und muss sich mit Ihren so genannten 'VIP' - Kunden auseinandersetzen, denen Sie zur angeblichen Zinsoptimierung Swaps verkauft hat. Auffallendd sind die Konzentrationen dieser Wettgeschäfte. So gab es offenbar verschiedene Kompetenzzentren die Swaps unter die Kunden gebracht haben. Dazu gehören Würzburg, Frankfurt, Nürnberg, Hannover, München und allen voran Ingolstadt. In Ingolstadt konzentrieren sich die meisten und größten Geschäfte und folglich auch die größten Schäden. In dieser Filiale gab es anscheinend sehr fleißige Verkäufer. So wurden in Ingolstadt auch die besonders gefährlichen CRS ( Currency Related Swaps) in Massen verkauft. Dabei hat die Vertriebsmannschaft der HypoVereinsbank in einem Rundmail bzw. Fax an einem Samstag dieses Produkt mit der Bezugsgröße 5.0 Mio. Euro angepriesen. Angeblich völlig risikolos, da es am Ende des Geschäfts keinen Währungstausch gibt. Der CRS war allerdings an den Schweizer Franken gekoppelt und aufgrund dessen Stärke katastrophal in seiner Entwicklung. Die Kunden zahlen derzeit halbjährlich ca. 420 TEuro drauf. Nach dem die Laufzeit meistens bis 2015 bzw. 2017 abgeschlossen wurde, sind die Verluste für die Kunden nicht selten siebenstellig. Alternative ist eine vorzeitige Auflösung, welche ebenfalls mit einer siebenstelligen Zahlung verbunden wäre. Das Landgericht München hat zu diesem und vielen anderen Swapgeschäften eine ganz eigene Meinung. Speziell bei den CRS geht das Landgericht von strukturellen Risiken aus, welche für den Kunden in dieser Form nicht erkennbar waren und von der Bank auch nicht dargestellt wurden. Im Ergebnis bedeutet dies eine Falschberatung und nach dem viele betroffene Kunden eine Zinsoptimierung für ihre Finanzierung suchten, in den meisten Fällen wohl eine vorsätzliche Falschberatung. Das Landgericht München wird in seiner Meinung gestärkt. Zwischenzeitlich wird die Bank von den unterschiedlichsten Senaten des OLG München bereits per Beschluss auf die Aussichtslosigkeit dieser Prozesse für die Bank hingewiesen. Besonders drastisch stellt dies der 5. Senat klar, in dem er von der Bank einen Hinweis auf ein Glücksspiel verlangt. Betroffenen Kunden kann daher nur empfohlen werden, keine weiteren Zahlungen auf die Swaps zu leisten und das bereits gezahlte Geld zurück zu verlangen. Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 05.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 191407 05.11.2012
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