Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Hat Sparkasse Köln-Bonn auch Swaps im großen Stil verkauft?
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache 22.10.2012 / 07:00 --------------------------------------------------------------------- Immer mehr betroffene Kunden aus ganz Deutschland melden sich mit Swapverträgen die sie durch die Sparkasse Köln Bonn verkauft bekommen haben. Dabei hat die Sparkasse offenbar auch außerhalb ihrer Region solche Verträge verkauft. Hintergrund sind sowohl Cross Currency Swaps, als auch Zins-Swap Verträge, welche zu hohen Verlusten bei den Kunden geführt haben. Dabei handelt es sich rechtlich um ein 'Glücksspiel', so das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung aus März 2012. Die Kunden wetten auf zwei Währungen und zwei Zinssätze oder nur auf zwei Zinssätze. Die Geschäfte sind hoch spekulativ und können bei den Cross Currency Swaps zu unendlichen Verlusten bei den Kunden führen. Genau aus diesem Grund verwundert es, dass eine Sparkasse im großen Stil diese Geschäfte verkauft hat. Bei den Sparkassen vermutet der Kunde prinzipiell eine konservative Anlagestrategie. Anders im Fall der Sparkasse Köln Bonn die ihre besten Kunden mit diesen Geschäften teilweise in existentielle Schwierigkeiten gebracht hat. Einzelne Kunden haben hohe sechstellige Verluste mit den Geschäften erlitten. Besonders ärgerlich ist das für viele Apotheker und Ärzte denen zunächst von freien Anlageberatern eine so genannte Schneerente verkaufte worden ist. Diese zumeist durch die Helaba oder Nord LB finanzierten Verträge übernahm die Sparkasse Köln Bonn angeblich zu günstigeren Konditionen. Tatsächlich hat man den ohnehin bereits geschädigten Ärzten und Apothekern dann ein variables Darlehen oder Fremdwährungsdarlehen zusammen mit einem Zins Swap oder Cross Currency Swap verkauft. Das Ergebnis waren noch höhere Verluste. Rechtlich hingegen sind diese Swaps nicht haltbar. Gerichte in ganz Deutschland verurteilen Banken zur Rückabwicklung, so dass der entstandene Schaden durch die jeweilige Bank zu tragen ist. So sind sich die Gerichte vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof darüber einig, dass eine Aufklärung par exellence hätte stattfinden müsssen und zwar für jedes Geschäft erneut. Nach dem diese Hürde bis dato fast keine Bank vor Gericht nehmen konnte, erhalten die betroffenen Bankunden vor Gericht recht und können die Geschäfte zurück geben. Betroffenen Kunden wird daher empfohlen, ihre Unterlagen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und keinesfalls weitere Zahlungen zu leisten. Ende der Finanznachricht Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://newsfeed2.equitystory.com/leipold/189417.html Bildunterschrift: Logo --------------------------------------------------------------------- 22.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 189417 22.10.2012
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