Leipold Rechtsanwaltskanzlei
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Commerzbank AG – führen Griechenlandanleihen zu neuem Anlegerskandal?
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe 24.10.2012 / 07:30 --------------------------------------------------------------------- Tausenden Bankkunden wurden zwischen März 2010 und Frühjahr 2012 Griechenlandanleihen seitens der Commerzbank verkauft und das, obwohl die Bank sich selbst damit brüstete sich aus Griechenlandanleihen zu verabschieden. Und wieder hat die Commerzbank vermutlich tausenden Privatkunden nahezu wertlose Anleihen verkauft. Arbeitet man bei Gericht gerade noch die fehlgeschlagene Hybridanleihe der Commerzbank auf, welche diese im Jahr 2009 an ca. 30.000 Anleger verkauft hat und die kurze Zeit später teilweise nur noch 20 % wert war, scheint gleichzeitig die Vertriebsmannschaft der Commerzbank die nächsten 'Schrottpapiere' an ihre Kunden weiter zu geben. So melden sich immer mehr geschädigte Anleger bei der Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in Frankfurt und München, welche im Zeitraum März 2010 bis ins Frühjahr 2012 Griechenlandanleihen als sichere Geldanlage verkauft bekommen haben. Die Anleihen haben zwischenezitlich ca. 90 % Wertverlust erfahren. Dabei ist bereits seit ca. 3 Jahren der nun eingetretene Schuldenschnitt der Griechen in der Diskussion und spiegelt sich seit Jahren bei dem Rating der entsprechenden Agenturen wieder. Den betroffenen Anlegern, welche teilweise 'sicherheits' oder 'konservativ' orientiert waren, wurden diese Anleihen als gutes Produkt empfohlen. 'Die Banken haben seit der letzten Finanzkrise offensichtlich nichts dazu gelernt.' so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. 'Im Jahr 2009 wurden tausende Anleger der Commerzbank mit der Hybridanleihe seitens der Bank 'getäuscht'. Damals wurde diese Anleihe als Festgeldersatz angeboten. Anscheinend entledigen sich die Banken ihrer 'Schrottpapiere' über ihre Kunden. Es wird dringend Zeit, dass der Gesetzgeber hier einen Riegel vorschiebt.' 'Es handelt sich um die klassische Falschberatung, wenn Kunden vor dem Kauf einer solchen Anleihe nicht über alle Risiken aufgeklärt worden sind. Darüber hinaus muss man prüfen, ob die jeweilige Anleihe überhaupt zum Anleger gepasst hat. Andernfalls handelt es sich bereits um eine nicht anlegergerechte Beratung. ' so Rechtsanwalt Leipold, welcher bereits hunderte Mandanten gegen die Commerzbank vertritt. Bis es soweit ist, bleibt betroffenen Anlegern nichts anderes übrig, als sich selbst zu wehren. Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen ihre Unterlagen von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Ende der Finanznachricht Das Bild zu dieser Meldung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://newsfeed2.equitystory.com/leipold/189908.html Bildunterschrift: Logo --------------------------------------------------------------------- 24.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 189908 24.10.2012
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