G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e): Anleihe
2015-05-04 / 20:13
Die Ekotechnika GmbH hält am 06.05.2015 die zweite Anleihegläubigerversammlung für Anleger der 9,75% Anleihe 2013/18 der Ekotechnika GmbH (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) in 69190 Walldorf, Schwetzinger Straße 91, ab. Die Anleihegläubigerversammlung ist ausweislich der veröffentlichten Tagesordnung (abrufbar auf www.bundesanzeiger.de) aus Sicht der Ekotechnika GmbH erforderlich, um die Fälligkeit der bereits am 10.05.2015 anstehenden Zinszahlung in Höhe von EUR 5.850.000,00 zu vermeiden und die Forderungen aus der emittierten Anleihe in Eigenkapital umzuwandeln.
Nach Vorstellung der Emittentin sollen die Zinsansprüche gestundet werden und die ausstehenden Anleihegläubigerforderungen (nominal EUR 60.000.000,00) im Rahmen eines Dept-Equity-Swaps in Aktien einer zukünftig neu gestalteten Ekotechnika AG (o.ä.) eingetauscht werden. Alternativ sollen die Anleihegläubiger auch einen “Aktienbarausgleich” (3,19 EUR/Aktie, maximale Aktienübernahme in Höhe von 629.959 Aktien) wählen können. Die rechtliche Abwicklung soll über einen zu wählenden Gemeinsamen Vertreter erfolgen.
Bereits am 27.04.2015 (Pressemeldung einsehbar unter www.bondcounsel.de) hat Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hinsichtlich der Tagesordnung einen Antrag bei der Versammlungsleiterin gestellt, nach dem die Wahl des Gemeinsamen Vertreters nicht wie bisher geplant vor der Beschlussfassung über das Maßnahmenpaket sondern nach der Beschlussfassung erfolgen solle.
Hierzu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner: “Die Umstellung der Tagesordnung ist sinnvoll und im Interesse der Anleihegläubiger sachlogisch zwingend. Erst wenn die Anleihegläubiger einen Konsens finden, welches Maßnahmenpaket – ob nun das der Emittentin oder etwaige andere Vorschläge von Dritten – das richtige für sie ist, kann sinnvoll über die Person des Gemeinsamen Vertreters befunden werden. Anderenfalls droht die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters, der entweder keine Ermächtigung zur Durchführung von Maßnahmen erhält (“Leermandat”) oder ein Programm unterstützen muss, von dem er oder sie schon rein tatsächlich nicht überzeugt ist.”
Am 04.05.2015 hat Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner weitere Anträge bei der Versammlungsleiterin eingereicht: “Ob die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen tragfähig sind, kann abschließend nur die Zukunft zeigen. Die Sanierung nach der vorgelegten Tagesordnung erfolgt jedoch zu einseitig wirtschaftlich zu Lasten der Anleihegläubiger und ist unfair. Die Gläubiger tauschen nach diesem Konzept ihre Forderungen über EUR 60.000.000,00 nominal zzgl. ausstehender Zinsen gegen einen nicht einmal hälftigen Aktienanteil von 49% in einem sodann generierten (Risiko-)Grundkapital über EUR 3.140.000,00. Die Altgesellschafter bzw. die Ekotechnika GmbH selbst erwirbt ihr zukünftiges (Mehrheits-) Aktienpaket von 51% gegen eine Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.520.000,00 zu einem Preis von EUR 2,00 pro neuer Aktie Bezugsberechtigt ist in dieser Aktienausgabe ausschließlich die bisherige Alleingesellschafterin der Ekotechnika GmbH. Warum wird hier willkürlich das Bezugsrecht der blutenden Anleihegläubiger ausgeschlossen? Ist das Geld der Anleihegläubiger weniger wert?”
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hat sich daher entschlossen, ein alternatives Maßnahmenpaket vorzuschlagen – Ziel ist es hierbei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Anleihegläubigern und den Altgesellschaftern unter Wahrung der Sanierungschance der Ekotechnika GmbH herzustellen:
I. Widerrufliche Stundung der am 10.05.2015 fälligen Zinsansprüche bis zum 31.08.2015, um eine unmittelbar drohende etwaige Insolvenzantragspflicht abzuwenden.
II. Durch den Gemeinsamen Vertreter widerruflicher Ausschluss der Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wie unter Ziff. I.
III. Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung der Anleihebedingungen zur Abwendung von Insolvenzantragspflichten durch Forderungsverzicht gegen Besserungsabrede.
“Mir ist es Herausforderung und Verpflichtung, im Rahmen einer – ggf. notwendigen – Sanierung die Gläubigerinteressen zu wahren. Derzeit wird meiner Ansicht nach das ursprüngliche Anleihekapital im Rahmen des Sanierungskonzepts der Ekotechnika GmbH nicht angemessen abgebildet. Ein Sanierungskonzept muss unter Einbeziehung der Anleihegläubiger verhandelt werden – dies kann ich bislang nicht erkennen.
Ziel ist es deshalb, einen starken Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger als Gegengewicht zu den Altgesellschaftern und Altgeschäftsführern zu installieren und ihn zu befähigen, ein tragfähiges Konzept mit der Emittentin zu erarbeiten.”
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert in der kommenden Anleihegläubigerversammlung am 06.05.2015 in Walldorf für das Amt des Gemeinsamen Vertreters. Wenn Sie an der Anleihegläubigerversammlung nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit Herrn Gloeckner mittels Stimmrechts-Vollmacht (siehe Rubrik Downloads auf www.bondcounsel.de) mit Ihren Stimmrechten auszustatten. Den konkreten Antrag an die Versammlungsleitung zu vorbezeichnetem Maßnahmenpaket können Sie ebenfalls auf www.bondcounsel.de einsehen.
Über Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist als Gründungsgesellschafter der auf Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg, seit 20 Jahren rechtsanwaltlich tätig. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegen im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Besondere Expertise kann er seit 1996 im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen im Agrar- und Landmaschinensektor aufweisen. Rechtsanwalt Gloeckner ist Mitglied in mehreren Gläubigerausschüssen.
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist Gemeinsamer Vertreter im Insolvenzverfahren der Future Business KGaA. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertritt er über 20.000 Anleihegläubiger mit einem Forderungsvolumen von mehr als EUR 430.000.000,00.
Christian H. Gloeckner
www.bondcounsel.de
Laufertorgraben 2
90489 Nürnberg
Tel: +49 911 588885 – 0
Fax: +49 911 588885 – 10
E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de