DGAP-News: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache
23.07.2020 / 10:19
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WIRECARD AG
Staatsanwaltschaft München erlässt neue Haftbefehle
Unternehmensbilanzen möglicherweise schon seit 2015 aufgebläht
München, 23.07.2020 – Die Staatsanwaltschaft München hat am gestrigen Mittwoch aufgrund der fortgeschrittenen strafrechtlichen Ermittlungen und der Aussage eines Kronzeugen drei neue Haftbefehle gegen frühere Führungskräfte des insolventen Zahlungsabwicklers Wirecard AG erlassen. Es handelt sich dabei laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft um den ehemaligen Finanzvorstand des Unternehmens, “Herrn L.”, sowie um den früheren “Head of Accounting”, “Herrn von E.”, welche beide bereits festgenommen und der Haftrichterin vorgeführt wurden. Der gegen den Vorstandsvorsitzenden Markus Braun bestehende Haftbefehl wurde erweitert, so dass Herr Braun, der bislang auf Kaution frei war, aufgrund der Anordnung der Haftfortfortdauer nun wieder in Haft muss. Den Beschuldigten wird unter anderem gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Untreue und Marktmanipulation vorgeworfen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass die Umsätze und die Bilanzsummen der Wirecard AG bereits ab dem Jahr 2015 mit vorgetäuschten Einnahmen aus sogenannten Drittpartnergeschäften künstlich aufgebläht wurden, um gegenüber Investoren und Kunden finanzkräftiger zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft geht hierbei aktuell von einem Betrag in Höhe von 3,2 Mrd. EUR aus, der unter Vortäuschung falscher Tatsachen durch das Unternehmen akquiriert worden ist. Tatsächlich habe das Unternehmen wohl ab dem Jahr 2015 Verluste erwirtschaftet.
Diese neuen Erkenntnisse bestätigen die Versäumnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die trotz der falschen Geschäftszahlen die Bilanzen bis einschließlich 2018 uneingeschränkt testiert hat. Eine Vielzahl von Mandanten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat sich bereits dazu entschlossen, Schadensersatzansprüche gegenüber der EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend zu machen.
Geschädigte Investoren, die sich der Sammelklage anschließen möchten und hierzu weitere Informationen wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse
wirecard@dr-greger.de
möglich. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.
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