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DIU e. V.: Deutsche Investoren Union stimmt dem Beschlussvorschlag der Sympatex-Gläubigerversammlung zu, und bittet alle Anleihegläubiger dringend um aktive Teilnahme oder Stimmrechtsvollmacht, um Quorum sicher zu stellen
DGAP-News: DIU e. V. / Schlagwort(e): Anleihe/Stellungnahme DIU e.V.: Deutsche Investoren Union stimmt dem Beschlussvorschlag der Sympatex-Gläubigerversammlung zu, und bittet alle Anleihegläubiger dringend um aktive Teilnahme oder Stimmrechtsvollmacht, um Quorum sicher zu stellen München, 16.10.2015: Am 09. November 2015 soll in Unterföhring bei München die zweite Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Sympatex Holding GmbH im Rahmen einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Der einzige zur Abstimmung stehende Punkt ist die “Beschlussfassung über eine Anpassung der Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung (Call-Option)” der Anleihe. Das Unternehmen soll die Möglichkeit erhalten, die emittierte Anleihe vorzeitig zurückzahlen zu dürfen. Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird diesem Beschlussvorschlag zustimmen und fordert alle Anleihegläubiger auf, an der Versammlung selbst teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, um das Quorum sicher zu stellen. Dies begründet sich wie folgt: 1. Der Anleihekurs der Sympatex-Anleihe hat sich auf Jahressicht sehr volatil entwickelt und an keinem Tag das 100-%-Niveau erreicht. Aktuell notiert das Papier bei rund 95 %. Anleihegläubigern entsteht bei einem vorzeitigen Rückkauf der Anleihe somit kein Kursverlust. 2. Ausweislich des letzten vom Unternehmen veröffentlichten Abschlusses zum 30. Juni 2015 weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital aus. Die liquiden Mittel liegen bei 2,8 Mio. Euro, so dass aus Sicht der DIU e.V zwar die Zinszahlung im Dezember gesichert erscheint, nicht aber die Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2018. 3. Ein vorzeitiger Rückkauf der Anleihe, der mit einer Zustimmung zum Beschlussvorschlag auf der Gläubigerversammlung möglich wird, würde somit eine deutliche Besserstellung der Anleihegläubiger hinsichtlich der Rückzahlungswahrscheinlichkeit ergeben. Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern ausdrücklich, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Bitte beachten Sie den Disclaimer zu dieser Meldung unter: Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de Kontakt: DIU e.V. – Deutsche Investoren Union 2015-10-16 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
403157 2015-10-16 |