SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Deutsche Bank AG: OLG Köln verschiebt Verkündungstermin auf Februar 2018 – OLG doch noch einsichtig?
DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Rechtssache Ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank AG (ISIN DE0008001009/(WKN 800100); ISINDE000A1E8HP5/ (WKN A1E8HP)) die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG vom 7. Oktober 2010 in Höhe von 25 Euro angenommen haben, wurde mit Urteil vom 20. Oktober 2017 vor dem Landgericht Köln ein Nachzahlungsanspruch zuerkannt. Parallel hierzu ist vor dem OLG Köln ein Verfahren anhängig – mit schmalerem Sachverhalt als in den neuen erstinstanzlich eingereichten Klagen. Auffällig ist, dass die Besetzung der OLG Richter kurzfristig vor der mündlichen Verhandlung wechselte. Die neu eingesetzten Richter gaben in der mündlichen Verhandlung Anfang November nicht nachvollziehbar kund, dass sie, anders als das LG Köln, die Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG als ausreichend erachteten. Im Nachgang sind nun auffällige Verbindungen der neu besetzten OLG Richter zur Deutschen Bank bekannt geworden, die den Verdacht der Befangenheit aufkommen lassen. Das Urteil im OLG-Verfahren sollte am 13. Dezember 2017 gesprochen werden. Überraschend hat das OLG Köln nun die Urteilsverkündung auf Februar 2018 verschoben. Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp & Partner: Aufgrund des vor dem LG Köln nachgewiesenen “acting in concert” haben alle ehemaligen Aktionäre der Deutschen Postbank AG, die das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG fristgerecht in der Zeit vom 7. Oktober 2010 bis zum 24. November 2010 angenommen haben, einen Nachzahlungsanspruch von 32,25 Euro je Postbank-Aktie zuzüglich Zinsen frühestens ab dem 20. September 2008. Geschädigte Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, sollten noch vor Ablauf der Verjährung zum 31. Dezember 2017 Klage erheben und ihre Ansprüche sichern.
12.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |