Cybits Holding AG i.I.
Cybits Holding AG: Weitere Variante von [verify-U] erfüllt Anforderungen des Geldwäschegesetzes Identifizierung über Videotelefonie entspricht ‘persönlicher Anwesenheit’
Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Weitere Variante von [verify-U] erfüllt Anforderungen des Geldwäschegesetzes Identifizierung über Videotelefonie entspricht “persönlicher Anwesenheit” Wiesbaden, 24. März 2014: Die Cybits AG teilt mit, dass seit diesem Monat eine weitere Variante des führenden Identifizierungsdienstes [verify-U] nun auch von Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz eingesetzt werden kann. Das bereits seit 2012 von Cybits für Zertifizierungsdiensteanbieter eingesetzte Modul [verify-U]face2face kann nun auch von Finanzdienstleistern eingesetzt werden, die ihre Identifizierungspflichten online und ohne Medienbruch erfüllen wollen. Wie die zuständige Aufsichtsbehörde in einem Rundschreiben festgestellt hat, fällt die Identifizierung einer natürlichen Person über eine Videoübertragung nicht unter die Vorgaben des §6.2.2 zur Regelung einer Fernidentifikation, sondern erfüllt die Anforderungen an eine “persönliche Anwesenheit” nach §§3 und 4. Neben den beiden bereits bekannten Fernidentifizierungslösungen [verify-U]Ident zur Identifizierung von Neukunden und [verify-U]eSign zur vollautomatischen Kontoeröffnung mit rechtswirksamer Unterschrift tritt nun mit [verify-U]face2face eine Variante der online Identifikation von Angesicht zu Angesicht. Der Einsatz von [verify-U]face2face, das als Modul nahtlos in [verify-U]Ident integriert werden kann, erspart die bisher notwendigen Schritte des Nachweises einer Banktransaktion und die Sichtkontrolle durch den Verpflichteten. Damit wird [verify-U] für viele Kunden noch einfacher und schneller. Wie alle anderen Module von [verify-U] ist auch die neue videogestützte Identifizierung bereits für eine Vielzahl von Geräten und Betriebssystemen verfügbar. Neben PCs, Smart TVs und Spielekonsolen mit Webcams werden auch Smartphones mit Android- und iOS-Betriebssystem unterstützt. Eine Integration von [verify-U]face2face in die Geschäftskunden angebotene App ist geplant. Für Stefan Pattberg, Vorstand der Cybits AG, “ist diese Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden ein weiterer Meilenstein zu unserem Ziel, Finanzdienstleistern einfache, aber trotzdem sichere und zuverlässige online Identifikationen möglich zu machen. Ergänzt um ein Dienstleistungsspektrum, das über die rechtswirksame Signatur von Vertragsunterlagen eine medienbruchfreie Kontoeröffnung ermöglicht, den sicheren Austausch von verschlüsselten Unterlagen gewährleistet und ein für alle Parteien sicheres Authentisierungsverfahren beinhaltet.” Über die Cybits AG Ende der Corporate News 24.03.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch | |
Unternehmen: | Cybits Holding AG | |
Hagenauer Str. 44 | ||
65203 Wiesbaden | ||
Deutschland | ||
Telefon: | +49-611-44889-0 | |
Fax: | +49-611-44889-188 | |
E-Mail: | info@cybitsholding.de | |
Internet: | www.cybitsholding.de | |
ISIN: | DE0007240004 | |
WKN: | 724000 | |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart | |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
259159 24.03.2014 |