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CECONOMY AG: Vollzug der Convergenta-Transaktion für Anfang Juni 2022 erwartet
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/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
CECONOMY erwartet Vollzug der Convergenta-Transaktion bereits Anfang Juni 2022
Düsseldorf, 17. Mai 2022 – Nachdem gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 12. April 2022 keine Klagen erhoben wurden, steht der Vereinfachung und Vereinheitlichung der Gesellschafterstruktur von CECONOMY und MediaMarktSaturn nichts mehr im Wege. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung hatten die Aktionäre der CECONOMY AG mit großer Mehrheit den Kapitalmaßnahmen zugestimmt, die mit dem Erwerb der Minderheitsbeteiligung der Convergenta Invest GmbH an MediaMarktSaturn durch CECONOMY verbunden sind. Im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung hatten zudem die Vorzugsaktionäre der CECONOMY AG in einer gesonderten Versammlung der zuvor von der Hauptversammlung beschlossenen Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien zugestimmt. CECONOMY erwartet nun bereits für Anfang Juni den Vollzug der Transaktion mit Convergenta. Bereits Ende Mai soll voraussichtlich die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien wirksam werden. Mit dem Vollzug der Transaktion wird CECONOMY alleiniger Gesellschafter von MediaMarktSaturn. Im Gegenzug wird Convergenta ein Ankeraktionär von CECONOMY. „Das ist ein wichtiger Schritt für unser Unternehmen, und wir freuen uns, dass es jetzt schnell geht“, sagte Dr. Karsten Wildberger, CEO von CECONOMY und MediaMarktSaturn. „Mit der vereinfachten Gesellschafterstruktur stellen wir auch organisatorisch die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft. Wir werden schneller und schlagkräftiger und können uns voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren – auf unsere Kunden, auf das Geschäft. Die Transaktion ist in jeder Hinsicht für alle Stakeholder wertschaffend.“ Durch die künftige Gesellschafterstruktur kann CECONOMY seine Verwaltungskosten reduzieren und zudem steuerliche Verlustvorträge nutzen. Somit wirkt sich die Transaktion bereits ab diesem Jahr positiv auf das Nettoergebnis aus. Für die Folgejahre wird ein weiterer Anstieg der Steuersynergien prognostiziert. Die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien erfolgt durch die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister. Im Anschluss erfolgt die wertpapierrechtliche Umbuchung von Vorzugs- in Stammaktien.
17.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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