Allen & Overy LLP
Betriebsräte werden größer – BAG zählt Leiharbeitnehmer mit
Allen & Overy LLP / Schlagwort(e): Sonstiges 13.03.2013 / 16:42 --------------------------------------------------------------------- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebes zu berücksichtigen sind (7 ABR 69/11). Das Betriebsverfassungsgesetz legt in § 9 die Zahl der Betriebsratsmitglieder anhand der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer fest. Bei 5 bis 100 Arbeitnehmern kommt es darüber hinaus auf die Wahlberechtigung zum Betriebsrat an. Bisher wurden Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung dieser Beschäftigtenzahl im Einsatzbetrieb nicht mitgezählt. Diese Rechtsprechung gibt das BAG ausdrücklich auf und begründet dies mit einer an Sinn und Zweck des Schwellenwertes begründeten Auslegung. Schon bei der nächsten Betriebsratswahl - regulär wird wieder zwischen 1. März und 31. Mai 2014 gewählt - sind daher Leiharbeitnehmer nach Maßgabe der neuen Entscheidung zu berücksichtigen. 'In vielen Betrieben wird nicht nur die Anzahl der Betriebsratsmitglieder ansteigen', meint Arbeitsrechtler Dr. André Zimmermann von Allen & Overy. 'Die Entscheidung wird sich auch auf die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder auswirken.' Die bisherige Rechtsprechung zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - auch hier zählten Leiharbeitnehmer bislang nicht mit - wird nicht mehr zu halten sein. In vielen Betrieben dürften daher mehr Betriebsratsmitglieder freizustellen sein, weil jetzt die Schwelle für weitere Freistellungen erreicht wird. 'Für viele andere Schwellenwerte ist noch nicht entschieden, ob Leiharbeitnehmer mitzählen. Es ist aber eine Tendenz erkennbar, Leiharbeitnehmer mitzuzählen, wenn sie regelmäßig eingesetzt werden', so Arbeitsrechtler Zimmermann. Anmerkungen für den Herausgeber: www.allenovery.de Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000 Mitarbeitern, darunter etwa 512 Partner, an 42 Standorten weltweit. Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mannheim und München mit etwa 200 Anwälten, darunter 45 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht sich 'Allen & Overy' auf 'Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen'. Die genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Nadja Fersch, Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648 5555 (nadja.fersch@allenovery.com) Ende der Finanznachricht --------------------------------------------------------------------- 13.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 203828 13.03.2013
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