Berenberg
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen und die Greenshoe-Option gemäß Art. 5 Abs. 5 und 6 der VO-EU Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (‘MAR’) und gemäß Art. 8 lit. f) sowie Art. 6 Abs. 3 der DVO-EU 2016/1052
DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN. Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (“Marktmissbrauchsverordnung”) und gemäß Artikel 8 lit. f) sowie Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen des öffentlichen Angebots von Aktien der home24 SE, Berlin, Deutschland Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN): DE000A14KEB5 Wertpapierkennnummer (WKN): A14KEB Börsenkürzel: H24 Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von Aktien der home24 SE hat Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG die Funktion des Stabilisierungsmanagers wahrgenommen. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG hat während des Stabilisierungszeitraums, der mit der Notierungsaufnahme der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) am 15. Juni 2018 begann und am 10. Juli 2018 beendet wurde, keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Die durch die home24 SE dem Stabilisierungsmanager im Namen und für Rechnung der Konsortialbanken eingeräumte Option, bis zu 978.261 zusätzliche Aktien an der home24 SE zum Platzierungspreis in dem Umfang zu erwerben, in dem Aktien aus einer Wertpapierleihe im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden (sog. Greenshoe-Option), wurde am 10. Juli 2018 von Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG in vollem Umfang ausgeübt.
10.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |