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Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo – Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One S
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Anleiheemission im März, Insolvenz im Juni: Greentech Unternehmen Solarnative GmbH stellt Insolvenzantrag in Rekordtempo – Kanzlei Schirp und Partner prüft Ansprüche gegen die Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking
Nur drei Monate nach dem Zeichnungsstart ihrer Anleihe (WKN: A38251 | ISIN: DE000A382517) am 19. März 2024 stellte das deutsche Greentech-Unternehmen Solarnative GmbH den beschämenden Insolvenzantrag. Dieser rasante Übergang von der Emission zur Insolvenzanmeldung sorgt im deutschen Kapitalmarkt für Bestürzung und wirft ernste Fragen hinsichtlich der organisatorischen und finanziellen Strukturen des Unternehmens auf, aber auch hinsichtlich der Sorgfalt der Emissionsbegleiter One Square Financial Engineers und Heuking.
Die Anleihe, die mit einem vermeintlich attraktiven Zinssatz von bis zu 12,25 Prozent p.a. angeboten wurde, konnte zum Valutatag lediglich ein Volumen von 1,24 Millionen Euro platzieren – sehr zur Enttäuschung der Geschäftsführung. Dr. Julian Mattheis, Geschäftsführer von Solarnative, erläuterte in einem Interview am 20. März mit dem AnleihenFinder, dass das Ziel der Emission darin bestanden habe, die Finanzmittel zur Skalierung der Produktion und zur Stärkung der Liquiditätsreserven zu verwenden, um die Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Er betonte, dass die Rückzahlungen der Anleihe sowie die Zinszahlungen durch den anfänglichen Einsatz eines Teils der Anleihemittel als Liquiditätspolster gesichert gewesen seien und ab dem nächsten Jahr durch operative Cashflows gedeckt werden sollten. Zusätzlich seien weitere Kapitalerhöhungen geplant gewesen, um die Eigenkapitalposition des Unternehmens zu stärken.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, der geschädigte Investoren dieser Anleihe vertritt: „Der Prospekt der Solarnative ist in mehreren Punkten eigenartig ausweichend formuliert. Zwar wird der aktuelle Finanzierungsbedarf mit 13 Millionen Euro angegeben, jedoch wird nicht angegeben, ob dieser Finanzierungsbedarf aus der Anleihe gedeckt werden kann oder sogar noch darüber hinausgeht. Auch hat man es versäumt, eine Mindestplatzierungssumme zu definieren. Dies wäre angesichts der offensichtlich akuten Existenzkrise der Solarnative erforderlich gewesen, um zu verhindern, dass das Geld der Kleinanleger von der ersten Sekunde an verloren war“. Dr. Schirp weiter: „Auffällig ist auch, dass dies nicht die erste Emission ist, die von One Square Financial Engineers und Heuking Kühn Lüer Wojtek strukturiert und begleitet wurde und anschließend zeitnah in die Insolvenz steuerte. Zwar stellen die zweieinhalb Monate zwischen Emissionsende und Insolvenz bei Solarnative einen traurigen „Geschwindigkeitsrekord“ bei der Vernichtung von Anlegergeldern dar. Aber auch die von One Square Financial Engineers und Heuking strukturierten Emissionen der Medizintechnikunternehmen Belano Medical AG (WKN: A3H2UW | ISIN: DE000A3H2UW2) und Pentracor GmbH (WKN: A289XB | ISIN: DE000A289XB9) sowie des Wassertechnikanbieters Blueplanet Investments AG (WKN: A3H3F7 | ISIN: DE000A3H3F75) sind nach der Emission ihrer Anleihen sang- und klanglos in die Insolvenz gelaufen. Diese wiederholten Ereignisse deuten darauf hin, dass mehr dahintersteckt als nur das plötzliche Scheitern der Geschäftsideen der emittierenden Unternehmen.“
Dr. Schirp ganz grundsätzlich: „Generell sehen wir es sehr skeptisch, wenn Unternehmen, die kaum Umsätze generieren, mit sehr ambitionierten Planungen um Anlegergelder werben, in denen plötzliche und explosionsartige Anstiege der Umsätze und Gewinne unterstellt werden (sog. „Hockeystick“-Planungen). Wer Anlegervertrauen gewinnen will, sollte vorher zumindest ansatzweise nachgewiesen haben, was er eigentlich kann.“
Das Fazit: „Wir brauchen generell mehr Sorgfalt und Verantwortung der emissionsbegleitenden Unternehmen bei der Emission von Anleihen/Wandelanleihen. Es ist unverzichtbar, bei schwachen Emittenten eine Mindestplatzierungssumme zu definieren, bei deren Nichterreichen der Platzierung abgebrochen werden muss. Denn wenn nur ein kleiner Teil des geplanten Emissionsvolumens erzielt werden kann, lassen sich die Pläne und Investitionen i.d.R. nicht realisieren. Das Geld der Anleger wird dann von der ersten Sekunde an in ein Fass ohne Boden geworfen. Speziell bei Solarnative fordern wir weitere Geschädigte auf, sich bei uns zu melden, weil wir in diesem drastischen Fall die Emissionsbegleiter konkret zur Rechenschaft ziehen wollen.“
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D – 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170, mail schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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