Allen & Overy LLP
Allen & Overy LLP: Einheitliches Patentgericht in Europa – veränderte Erwartungen der Unternehmen +++ Unternehmen mit großen Patentportfolios erwarten Vorteile, Unsicherheit bei Unternehmen mit kleinen Portfolios
DGAP-News: Allen & Overy LLP / Schlagwort(e): Studie 2016-06-15 / 12:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ein Jahr vor der geplanten Arbeitsaufnahme des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) erwarten insbesondere Unternehmen mit großen Patentportfolios (80%) positive Auswirkungen für das eigene Unternehmen, während dies nur bei 36% der Unternehmen mit kleinen Portfolios der Fall ist. So das Ergebnis einer Umfrage von Allen & Overy unter 151 europäischen Führungskräften mit Verantwortung für das Patentportfolio ihres Unternehmens. Insgesamt erwartet nur etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen (51%) Vorteile vom EPG, während es 2014 noch knapp drei Viertel der Unternehmen (74%) waren. Nicola Dagg, Partnerin im Londoner Büro der Kanzlei, kommentiert: "Ausgehend von unserer Erfahrung mit dem EPG und der Herangehensweise von Mandanten in den letzten beiden Jahren ist dieser allgemeine Stimmungswandel nicht als Ausdruck einer negativeren Einstellung gegenüber dem EPG zu werten. Er ist vielmehr das Ergebnis einer ausgereifteren und differenzierteren Herangehensweise der Unternehmen an das System." Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Unternehmen mit umfangreichen Patentportfolios besser vorbereitet sind. Die Geschäftsleitungen dieser Unternehmen setzen sich mit den Chancen und Risiken auseinander, die das EPG mit sich bringt, und nehmen eine wirtschaftlich pragmatischere Haltung ein, während das EPG näher rückt. In Unternehmen mit kleinen und mittleren Patentportfolios geht es immer noch darum, die Geschäftsleitungen für das Thema zu sensibilisieren. Möglicherweise fehlt ihnen auch das Fachwissen, um die wirtschaftlichen Risiken beurteilen zu können. Für das EPG wird es immer dringender, die Unternehmen - insbesondere kleinere und mittlere - mit der Funktionsweise des neuen Systems vertraut zu machen. Bei der Vorbereitung auf das EPG sehen 68 % der befragten Unternehmen die größte Herausforderung nach wie vor darin, klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wie das System in der Praxis funktionieren und wie es sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken wird. Mit zunehmendem Verständnis des EPG-Systems nimmt möglicherweise auch die Anerkennung der damit verbundenen Vorteile zu. Es ist nicht wirklich überraschend, dass Unternehmen mit großen Patenportfolios (über 500) besser vorbereitet sind. Weniger als ein Jahr vor der Arbeitsaufnahme des EPG stehen aber auch sie vor der Entscheidung, ob sie durchschnittlich 44% ihrer Patentportfolios der ausschließlichen Zuständigkeit des EPG unterwerfen wollen oder nicht. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Unternehmen mit kleineren Patentportfolios (weniger als 50 Patente) auf 53% und bei mittelgroßen (50-499 Patente) auf 63%. Für die Geschäftsleitung jedes Unternehmens mit umfangreichen Patenten sollte das Anlass zur Sorge sein, vor allem auch deshalb, weil die Befragten in der Möglichkeit, dass ihre Patente von einer zentralen Stelle für nichtig erklärt werden, die größte Quelle von Unsicherheit in dem neuen System sehen. Joachim Feldges, Partner im Münchner Büro der Kanzlei, meint dazu: "Unternehmen in ganz Europa müssen sich der neuen Realität stellen, die das EPG mit sich bringen wird. Aus dem größten Absatzmarkt der Welt ausgeschlossen zu werden, ist für einige Unternehmen eine reale Gefahr, mit der sich die Geschäftsleitung jedes Unternehmens aktiv auseinandersetzen sollte. Wir haben mit einer Vielzahl von Mandanten zusammengearbeitet und gesehen, welche Anstrengungen erforderlich sind, um zu einer fundierten Entscheidung im Hinblick auf das EPG zu gelangen. Deshalb bereitet es uns wirklich Sorge, dass bei einem Drittel (34%) der Unternehmen die Vorbereitungen immer noch in einem frühen Stadium sind." Die Umfrage macht auch deutlich, dass die Haltung zum EPG von Land zu Land unterschiedlich ist. Britische Unternehmen haben dazu eine weitaus positivere Einstellung: 76% erwarten sich vom EPG Vorteile, verglichen mit lediglich 22% in Frankreich und 38% in Deutschland. Das war vor zwei Jahren noch anders. Damals waren britische Unternehmen am wenigsten optimistisch. 63% von ihnen erwarteten Vorteile und lagen damit hinter Frankreich (91%) und Deutschland (80%). Der Grund für diesen Stimmungsumschwung ist wahrscheinlich weniger nationalitätsbezogen als vielmehr struktureller Art. Von den Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, hatten Unternehmen in Großbritannien prozentual größere Patentportfolios als in Frankreich und Deutschland. Und Unternehmen mit großen Patentportfolios erwarten vom EPG in höherem Maße Vorteile. Geert Glas, Partner im Brüsseler Büro von Allen & Overy, fügt hinzu: "Wir haben selbst gesehen, dass eine aktive Auseinandersetzung der Geschäftsleitung mit diesem Thema zu sorgfältiger abgewogenen und wirtschaftlich fundierteren Entscheidungen führt. Wenn es um ihre wertvollsten Patente, die so genannten Kronjuwelen (crown jewels) geht, wollen viele Unternehmen nicht alles auf eine Karte setzen und versuchen sich abzusichern, indem sie das EPG-System nutzen, in der Übergangsphase aber auch den Zugang zu den bestehenden Patentsystemen aufrechterhalten." Mit einer differenzierteren Haltung zum EPG entscheiden sich Unternehmen, weniger ihrer Kronjuwelen in das System zu überführen. Nur etwas mehr als ein Viertel (27%) will solche Patente der Zuständigkeit des EPG unterwerfen. 2014 waren es noch 82%. Auf die Frage, warum die Patente nicht in das neue System überführt würden (Opt-out), antworteten 46% der Befragten, dass sie nicht alles auf eine Karte setzen und sich der Möglichkeit berauben wollten, lokale Durchsetzungsstrategien zu gestalten. 40% gaben an, Bedenken hinsichtlich der Eignung der Richter zu haben. Daher wird es für einen Erfolg des EPG ungemein wichtig sein, dass die ersten Erfahrungen mit dem neuen System gut sind und den Beweis seiner hohen Kompetenz und Qualität liefern. Vor dem Hintergrund des drohenden Brexit sagten fast die Hälfte (44%) der befragten Unternehmen, dass sie bei einem EU-Austritt Großbritanniens nochmals überdenken würden, wie viel Prozent ihrer europäischen Patente sie nicht in das EPG-System überführen. David Por, Partner im Pariser Büro von Allen & Overy, ergänzt: "Bis zum Start des EPG war es ein langer Weg. Das Referendum in Großbritannien ist die letzte Hürde, bevor es volle Fahrt aufnehmen kann. Man kann schwer vorhersagen, wie sich ein Votum für den EU-Ausstieg auf das System auswirken würde. Mit Sicherheit brächte es eine Verzögerung mit sich, da eine Reihe logistischer Probleme zu lösen wären.Wenn sich Großbritannien nicht am EPG-System beteiligt, würde dies möglicherweise die Kostenvorteile schmälern, die aus einem einheitlichen europäischen Patent resultieren. Denn viele Unternehmen müssten dann die Gültigkeit ihrer Patente nach wie vor in Großbritannien prüfen lassen - unabhängig vom EPG." Zur Studie geht es hier: http://www.allenovery.com/news/de-de/articles/Pages/Einheitliches-Patentge richt-in-Europa---veränderte-Erwartungen-der-Unternehmen.aspx Zur Methodik: YouGov befragte vom 11. April bis 12. Mai 2016 151 Personen, von denen 27 online und 124 per Telefon an der Umfrage teilnahmen. Es wurde eine Gewichtung der Daten von 2016 vorgenommen, um die Verteilung der Stichproben der Umfrage von 2014 besser wiederzugeben. Die Gesamtergebnisse basieren auf den Aussagen von 151 Umfrageteilnehmern, was für Studien dieser Art bei einer Zielgruppe von Personen in leitenden Positionen, die in einem bestimmten Bereich hochqualifiziert sind, eine gute Grundlage darstellt. Anmerkungen für den Herausgeber: www.allenovery.de Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.200 Mitarbeitern, darunter etwa 530 Partner, an 44 Standorten weltweit. Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München mit etwa 220 Anwälten, darunter 53 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht sich "Allen & Overy" auf "Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen". Die genannten Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Nadja Fersch, Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648 5555 (nadja.fersch@allenovery.com) --------------------------------------------------------------------------- 2016-06-15 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de ---------------------------------------------------------------------------
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