ADLER Group S.A.
Adler Group S.A. gibt die Ergebnisse des Angebots zum Rückkauf ihrer ausstehenden EUR 165.000.000 vorrangig besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2023 bekannt
EQS-News: Adler Group S.A.
/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
DIESE ANKÜNDIGUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN EINER JURISDIKTION BESTIMMT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER GELTENDEN GESETZE ODER VERORDNUNGEN DARSTELLEN WÜRDE. Adler Group S.A. gibt die Ergebnisse des Angebots zum Rückkauf ihrer ausstehenden EUR 165.000.000 vorrangig besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2023 bekannt Luxemburg, 9. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. („Gesellschaft“) gibt die Ergebnisse des am 29. August 2023 gestarteten Rückkaufangebots („Rückkaufangebot“) für die am 23. November 2023 fälligen vorrangig besicherten EUR 165.000.000 Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2RUD79, „Wandelschuldverschreibungen“) bekannt. Der im Rahmen des Rückkaufangebots insgesamt angediente (und nicht wirksam widerrufene) Betrag beläuft sich auf EUR 69.500.000 (entsprechend 42,12 % des ausstehenden Nennbetrags). Die Gesellschaft nimmt den gesamten angedienten Betrag zu einem Kaufpreis von EUR 97.000 pro EUR 100.000 Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen an. Der Abwicklungstag des Rückkaufangebots ist voraussichtlich der 12. Oktober 2023. Das Rückkaufangebot wird mit dem Nettoerlös aus der heutigen Ausgabe neuer EUR 191.000.000 vorrangig besicherter Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 31. Juli 2025 finanziert.
Mitteilende Person: Gundolf Moritz, Head of Investor Relations +49 151 23680993 g.moritz@adler-group.com
WICHTIGE MITTEILUNGEN: Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung im Hinblick auf das Rückkaufangebot getroffen wird. Sollten Sie Zweifel hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder des Tender Offer Memorandum oder der von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen haben, wird Ihnen empfohlen, sich unverzüglich von Ihrem Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsberater, Buchhalter oder einem anderen unabhängigen Finanzberater in finanzieller und rechtlicher Hinsicht beraten zu lassen, auch im Hinblick auf etwaige steuerliche Konsequenzen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Wandelschuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Makler, Händler, einer Bank, einer Depotbank, einer Treuhandgesellschaft oder einem anderen Bevollmächtigten oder Vermittler gehalten werden, muss sich mit diesem in Verbindung setzen, wenn sie im Rahmen des Rückkaufangebots Wandelschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten möchte. Weder der Tender and Information Agent noch die Gesellschaft geben eine Empfehlung darüber ab, ob die Anleihegläubiger an dem Rückkaufangebot teilnehmen sollten. Diese Bekanntmachung dient nur zu Informationszwecken. Das Rückkaufangebot wird nur gemäß dem Tender Offer Memorandum und nur in solchen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum noch andere Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot stellen ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wandelschuldverschreibungen an oder von einer Person dar, die sich in einer Rechtsordnung befindet oder ansässig ist, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung widerrechtlich ist. Diese Mitteilung enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf bestimmte aktuelle Erwartungen und Prognosen des Unternehmens über zukünftige Ereignisse. Diese Aussagen, die manchmal Wörter wie „beabsichtigen“, „vorschlagen“, „planen“, „erwarten“ und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwenden, spiegeln die Überzeugung und Erwartung des Unternehmens wider und beinhalten eine Reihe von Risiken, Ungewissheiten und Annahmen (einschließlich des Abschlusses der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Transaktionen), die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Leistungen erheblich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Aussagen zu vergangenen Trends oder Aktivitäten sind nicht als Zusicherung zu verstehen, dass diese Trends oder Aktivitäten auch in Zukunft anhalten werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern, und außer in den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, übernehmen weder das Unternehmen noch seine Tochtergesellschaften die Verantwortung oder Verpflichtung, die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überprüfen. Die Leser sollten sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung Gültigkeit haben. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
09.10.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Adler Group S.A. |
55 Allée Scheffer | |
2520 Luxemburg | |
Luxemburg | |
Telefon: | +352 278 456 710 |
Fax: | +352 203 015 00 |
E-Mail: | investorrelations@adler-group.com |
Internet: | www.adler-group.com |
ISIN: | LU1250154413 |
WKN: | A14U78 |
Indizes: | FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse Luxemburg, SIX |
EQS News ID: | 1744797 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |