Frauenthal Holding AG
Frauenthal Holding AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
Frauenthal Holding AG
/ Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Die 33. ordentliche Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG fasste am 30. Juni 2022 unter anderem folgende Beschlüsse:
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, am 1.7.2022 Der Vorstand
01.07.2022 |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Frauenthal Holding AG |
Rooseveltplatz 10 | |
1090 Wien | |
Österreich | |
Internet: | frauenthal.at |
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