Covestro AG
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Covestro AG
/ Aktienrückkauf
Covestro AG in Leverkusen: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Name: Covestro AG Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen ISIN: DE0006062144 WKN: 606214 Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 1. Informationen zum Aktienrückkaufprogramm 2. Zweck des Rückkaufprogramms 3. Größtmöglicher Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird Der Rückkauf soll in mehreren Tranchen erfolgen. Die erste Tranche wird einen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu EUR 75 Millionen haben. 4. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien Der Erwerb eigener Aktien darf insgesamt eine Obergrenze von 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Covestro AG nicht übersteigen. Dies entspricht einer Höchstzahl von 18.300.000 zu erwerbenden Aktien. Dabei sind auch eigene Aktien zu berücksichtigen, die seit Inkrafttreten der Ermächtigung bereits zur Bedienung des Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms erworben wurden. Bis zum 21. März 2022, wurden für diesen Zweck 111.593 eigene Aktien erworben, was einem rechnerischen Anteil am seinerzeitigen Grundkapital der Covestro AG von 0,1% entspricht. 5. Dauer des Programms Die erste Tranche soll innerhalb eines Zeitraums vom 21. März 2022 bis spätestens 8. April 2022 erworben werden. 6. Weitere Einzelheiten Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute durchgeführt, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Covestro AG treffen werden. Das Recht der Covestro AG, das Mandat eines oder aller Kreditinstitute im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eines oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Jedes mandatierte Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. Informationen zu mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf der Internetseite www.covestro.com/de/investors veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Leverkusen, den 21. März 2022
21.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Covestro AG |
Kaiser-Wilhelm-Allee 60 | |
51373 Leverkusen | |
Deutschland | |
Internet: | www.covestro.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |