Aurubis AG
Aurubis AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Aurubis AG
/ Aktienrückkauf- 2. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Aktienrückkauf – 2. Zwischenmeldung
Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 06. November 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 09. November 2020 begonnen. Im Zeitraum vom 16. November 2020 bis zum 20. November 2020 wurden insgesamt 6.875 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat. Im Zeitraum vom 16. November 2020 bis zum 20. November 2020 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms seit dem 09. November 2020 bis einschließlich 20. November 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 13.750 Aktien. Unter www.aurubis.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Hamburg, im November 2020 Aurubis AG Der Vorstand
23.11.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Aurubis AG |
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20539 Hamburg | |
Deutschland | |
Internet: | www.aurubis.com |
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