adidas AG
adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
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/ adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1-3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – 19. Zwischenmeldung
adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1-3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 – Die adidas AG gab den Beginn und die Fortsetzung eines Aktienrückkaufsprogramms zur Rückgabe der Barerlöse aus der Reebok Veräußerung an die Aktionär*innen (das “Aktienrückkaufprogramm“) durch Mitteilungen gemäß Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 am 14. März, 16. Mai und 5. September 2022 bekannt. Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die volumengewichteten Durchschnittskurse betragen in der 19. Erwerbswoche wie folgt:
Das Aktienrückkaufprogramm wurde am 10. Oktober 2022 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 14. März bis 10. Oktober 2022 zurückerworbenen Aktien beträgt 8.978.138. Dies entspricht 4,67 % des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kaufpreis an der Börse betrug ca. € 167,07. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von ca. € 1,5 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1-3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. adidas AG
17.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | adidas AG |
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Deutschland | |
Internet: | www.adidas-group.com |
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