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Uniper SE: Ergänzungsverlangen durch KVIP International V L.P.
Uniper SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung Ergänzungsverlangen durch KVIP International V L.P.
Die KVIP International V L.P. (“KVIP”) verlangt, die am 12. April 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Tagesordnung der Hauptversammlung der Uniper SE am 22. Mai 2019 um den nachfolgenden Gegenstand zu ergänzen und diesen samt Beschlussvorlagen und Begründung bekannt zu machen: “Beschlussfassungen über die Anweisung an den Vorstand, die Abspaltung des Geschäftssegments Internationale Erzeugung bzw. die Abspaltung von Aktivitäten im Geschäftssegment Europäische Erzeugung in Schweden vorzubereiten”. Die KVIP schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige Abspaltung des Geschäftssegments Internationale Erzeugung zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder bereits bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung der vorgeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen. Für den Fall, dass der unter vorstehender Ziffer 1 vorgeschlagene Beschluss nicht mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, schlägt KVIP vor, den folgenden alternativen Beschluss zu fassen: 2. Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die rechtmäßige Abspaltung der im Geschäftssegment Europäische Erzeugung enthaltenen Aktivitäten in Schweden, insbesondere, die Beteiligung von Uniper an Sydkraft AB mit Sitz in Malmö, Schweden, zur Aufnahme auf einen neu zu gründenden oder bereits bestehenden Rechtsträger, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorstand wird angewiesen, sämtliche zur Durchführung der vorgeschriebenen Abspaltung erforderlichen Voraussetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend dieses Beschlusses zu erfüllen. Der Vorstand der Uniper SE prüft das Ergänzungsverlangen und bereitet eine Stellungnahme hierzu vor. Kontakt: Udo Giegerich Executive Vice President Group Finance & Investor Relations Uniper SE Holzstraße 6 40221 Düsseldorf Telefon +49 211 4579 8200 Telefax +49 211 4579 952082 Email ir@uniper.energy
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