Dr. Wiesent Sozial gGmbH
SeniVita Sozial gGmbH: Nachzahlung der Vergütungen auf Genussscheine und Genussrechte muss verschoben werden – Geprüfter Jahresabschluss 2018 noch nicht festgestellt – Operativer Überschuss – Abschreibungen bedingen Verlustteilnahme
SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen/Vorläufiges Ergebnis Die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) muss die noch für 2019 angestrebten Nachzahlungen der Vergütungen für die von ihr begebenen Genussscheine und Genussrechte verschieben. Der Grund dafür sind noch offene Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Tochtergesellschaft SeniVita Social Estate AG, durch welche sich die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses für 2018 verzögert. Dieser wird in den nächsten Wochen fertig gestellt. Nach derzeitigem Stand hat die SVS 2018 operativ Überschüsse erzielt, muss jedoch einmalig und liquiditätsneutral erhebliche Abschreibungen vornehmen. Dies hat nach aktuellem Stand eine Verlustteilnahme der Genussrechte und Genussscheine zur Folge. Dieser Verlust muss bilanziell erst wieder ausgeglichen sein, bevor Rückzahlungen bzw. Zinszahlungen auf die Genussrechte und Genussscheine geleistet werden dürfen.
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Unternehmen: | SeniVita Sozial gGmbH |
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