Dr. Wiesent Sozial gGmbH
SeniVita Sozial gGmbH: Jahresabschluss aufgrund von offenen Bewertungsfragen noch nicht festgestellt – Möglicher Abschreibungsbedarf kann zur Aussetzung der Vergütung der Genussscheine für 2017 und möglicher Verlustteilnahme führen – Überschuss in Q1 2018
SeniVita Sozial gGmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen/Gewinnwarnung Die Feststellung des Jahresabschlusses der SeniVita Sozial gGmbH (SVS) verzögert sich, da für die Bewertung der Beteiligungen und Finanzanlagen wesentliche Fragen noch offen sind und insbesondere hinsichtlich der 100prozentigen Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) noch einer gutachterlichen Klärung bedürfen. Nach dem aktuellen Erkenntnisstand muss voraussichtlich die Zahlung der Vergütung auf die Genussrechte und Genussscheine, deren Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2017 ist, aufgrund eines möglichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungsbedarfs ausgesetzt werden. Die variable Verzinsung in Höhe von 1% kann endgültig entfallen, in Höhe der Grundverzinsung von 7% kann ein Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren entstehen. Nachzahlung auf die Grundverzinsung für 2016 erfolgt planmäßig zum 27. Mai 2018 Die Geschäftsführung der SVS setzt derzeit in Abstimmung mit Gutachtern und dem Jahresabschlussprüfer alles daran, um die offenen Bewertungsfragen schnellstmöglich zu klären. Derzeit laufen auch Gespräche mit potentiellen Partnern mit dem Ziel, der SSC in Zukunft eine stärkere Wachstumsdynamik zu ermöglichen, indem das Konzept der AltenPflege 5.0 auf weitere Einrichtungen übertragen wird. Im operativen Bereich verzeichnete die SVS für 2017 ein positives Ergebnis. Aus dem Betrieb von drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche und als Eigentümer von Pflegeimmobilien erzielte die gemeinnützige Gesellschaft 2017 ein Ergebnis nach Steuern (ohne Genussrechts- und Genussscheinvergütung) in Höhe von 0,9 Mio. Euro. Im ersten Quartal 2018 belief es sich nach vorläufigen Zahlen auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), davon 1,9 Mio. Euro aus einem Immobilienverkauf. Damit wäre auch bei aktueller Worstcase-Betrachtung eine mögliche Verlustteilnahme bereits aufgeholt.
25.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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