Rinol AG
RINOL AG: Einigung mit allen Anfechtungsklägern/Eigenkapitalsituation
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Renningen, den 12.12.2005
Die RINOL AG hat alle anhängigen sieben Anfechtungsklagen, die Gegenstand der
ad hoc-Mitteilung vom 05.10.2005 gewesen sind, einvernehmlich und
vollumfänglich erledigt.
Der Vergleich mit den Anfechtungsklägern sieht die Einrichtung einer
Vermittlung der Bezugsrechte aus der am 31.08.2005 von der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Barkapitalerhöhung vor. Die Vermittlung
der Bezugsrechte ist auf diejenigen Personen begrenzt, die zum Ablauf des
Börsenhandelstages, der dem Börsenhandelstag vorausgeht, an dem die Aktien
erstmalig “ex-Bezugsrecht” notiert werden, Aktionäre der Gesellschaft sind.
Sie steht unter dem Vorbehalt, dass dadurch keine Prospektpflicht entsteht.
Die RINOL AG hat sich ferner verpflichtet, die im Rahmen der
Barkapitalerhöhung entstehenden neuen Aktien innerhalb von sechs Monaten nach
dem Entstehen in den Freiverkehr einer inländischen Börse einzubeziehen.
Die RINOL AG wird die Bezugsaufforderung für die vorerwähnte (Bar-
)Kapitalerhöhung sowie die nach § 248a AktG vorgeschriebene Mitteilung über
die Verfahrensbedingungen unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichen.
Mit der Erledigung der Klagen ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des
Sanierungskonzeptes, insbesondere der in der Hauptversammlung vom 31.08.2005
beschlossenen Sachkapitalerhöhung zum Zwecke der Einbringung von Inhaber-
Teilschuldverschreibungen (WKN 350 496) im Nennwert von rund EUR 30,7 Mio. in
die Rinol AG, welche nach wie vor dringend zur bilanziellen Sanierung der
Gesellschaft gebraucht wird, vollzogen.
Das operative Geschäft leidet weiterhin unter der schwach verlaufenden
Baukonjunktur und dem dadurch bedingten Margendruck, die einerseits auch im
laufenden Geschäftsjahr zu operativen Verlusten führen. und andererseits im
Geschäftsjahr 2006 zusätzliche Liquidität erfordern.
Daher prüft der Vorstand derzeit alle Risiken, die durch eine verringerte
Liquidität kurz- bis mittelfristig entstehen können. Hierzu zählen u. a. :
a) eine eingeschränkte Fähigkeit der Rinol AG ihren Verpflichtung zur
Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN 350 496)
nachzukommmen,
b) bedingt durch die Tatsache, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung
am 31.08.2005 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage noch nicht
durchgeführt ist und somit die damit verbundene Erhöhung des Eigenkapitals
noch nicht realisiert werden konnte, das Risiko der Überschuldung der Rinol
AG.
Der Vorstand intensiviert daher bereits jetzt die Gespräche mit dem
Finanzinvestor, um nach Abschluss des oben genannten Prozessvergleichs mit den
Anfechtungsklägern auch die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung der
Sachkapitalerhöhung zu schaffen, insbesondere den Abschluss des notwendigen
Einbringungsvertrags, über den noch keine Einigkeit mit dem Finanzinvestor
erzielt werden konnte.
Ansprechpartner für Rückfragen:
RINOL Aktiengesellschaft
Hermann Hahn
Benzstraße 2
D – 71272 Renningen
Tel.: +49 (0) 7159 164-151
Fax: +49 (0) 7159 164-109
Email: hermann.hahn@rinol.com
RINOL AG
Benzstraße 2
71272 Renningen
Deutschland
ISIN: DE0007051807
WKN: 705180
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und München; Weitere ISIN:
DE0003504965
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.12.2005
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